Sozialer Dienst
Mitarbeiter/innen, in vier regionalen Teams organisiert, stehen Ihnen beratend zur Seite in Erziehungs- und Partnerschaftskonflikten. Auch in Situationen, in denen viel Ratlosigkeit und Unsicherheit herrscht (z.B. bei sexueller Gewalt und Missbrauch) sind wir AnsprechpartnerInnen und helfen. Kindern und Jugendlichen in akuten Notsituationen versuchen wir sofort zu helfen.
Deshalb wollen wir auch eines nicht verschweigen:
Bei der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ist es unsere Aufgabe diese zu schützen. Im Bedarfsfall kann - auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten - eine gerichtliche Entscheidung über den weiteren Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen herbeigeführt werden.
Meldung von Kindeswohlgefährdungen
Über diese Onlinedienste können Sie dem Jugendamt Hinweise zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung geben:
Mitteilung über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung für Privatpersonen
Meldung einer Kindeswohlgefährdung für Institutionen
Ihre Mitteilung wird zu den folgenden Dienstzeiten des Jugendamtes bearbeitet: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Bei einer akuten Gefährdung rufen Sie während der Dienstzeiten bitte zusätzlich unter der Telefonnummer 06151- 881 1408 an.
Bei einer akuten Gefährdung außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes melden Sie sich bitte bei der Polizei.