Hilfe bei der Regelung von Unterhalt, Klärung der Vaterschaft, Bescheinigung des alleinigen Sorgerechts, Beurkundungen
Beratungen In Unterhaltsangelegenheiten unterstützen und beraten wir den betreuenden Elternteil minderjähriger Kinder, junge Volljährige können bis zu ihrem 21. Geburtstag bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche beraten werden.
Beistandschaft Auf Antrag des betreuenden Elternteils machen wir den Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder gegenüber dem anderen Elternteil, bei Bedarf auch gerichtlich, geltend.
Klärung der Vaterschaft Kinder, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, beraten und unterstützen wir bei der Klärung der Vaterschaft, sofern erforderlich erfolgt die Vertretung auch gerichtlich.
Bescheinigung des alleinigen Sorgerechts Für Mütter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet sind oder waren, stellen wir eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts aus.
Durch dieses sog. „Negativattest“ nach § 58a Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) wird der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes bescheinigt, dass für das Kind keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind und dass die elterliche Sorge den Eltern auch nicht durch gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das entsprechende Antragsformular, das Sie hier finden, ist zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde einzureichen.
Antragsformular
Antrag auf Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts
Beurkundungen Wir nehmen Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Mutterschaftsanerkennungen, gemeinsamen Sorgeerklärungen sowie Unterhaltsverpflichtungen vor.
Für alle Ihre Anliegen empfehlen wir eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme, die Zuständigkeit für alle Bereiche richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes.
Ansprechpartner/-innen
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Darmstadt - Mina-Rees-Str. 2 | ||
Frau Schmidt Buchstaben A - D, I, J, K | 105 | 06151 / 881-2267 |
Frau Schuster Buchstaben G, L, O, Q, R, T | 101 | 06151 / 881-1436 |
Frau Dahman Buchstaben E + F + H + Sch | 104 | 06151 / 881-1472 |
Frau Vicinus Buchstaben M + N, Beurkundungen P | 106 | 06151 / 881-2266 |
Frau Chapusot Buchstaben P ohne Beurkundungen Fachgebietsleiterin | 103 | 06151 / 881-1322 |
Frau Grüdl Buchstaben S außer Sch, U - Z | 106 | 06151 / 881-1328 |