Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Darmstadt-Dieburg
In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefordert.
Es geht darum, Strukturen möglichst so zu verändern, dass Zugänge zu Bildungsangeboten, zum Arbeitsmarkt, zu Wohnmöglichkeiten, zum öffentlichen Nahverkehr, zu Freizeitangeboten, kulturellen Veranstaltungen und zum Gesundheitssystem so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit und ohne eine Beeinträchtigung gemeinsam genutzt werden können.
Um dies zu tun, wurde für den Landkreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen eines großen Beteiligungsverfahrens ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt, der im September 2020 vom Kreistag beschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Darmstadt | ||
Herr Crncic Kommunaler Behindertenbeauftragter | T8,1.OG | 06151 / 881-1578 |