Erforderliche Unterlagen
Sie müssen Folgendes einreichen (die entsprechenden Formulare stehen auf unserer Website zur Verfügung):
1) Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
Vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt und unterschrieben.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) angeben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
2) Erklärung zur Abgabe eine Verpflichtungserklärung
Bevor Sie sich zur Abgabe der Verpflichtungserklärung entschließen, sollten Sie diese Erklärung unbedingt gründlich gelesen haben.
Von Ihnen und gegebenenfalls von Ihrem Ehepartner unterschrieben
3) Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses und ggf. Ihres Aufenthaltstitels.
Falls verfügbar, auch eine Kopie des Reisepasses/der Reisepässe Ihres Gastes/IhrerGäste.
4) Einkommensnachweise
a. Wenn Sie Angestellte/r oder Arbeitnehmer/in sind:
Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (ggf. auch von Ihrem Ehepartner).
Sie können eine Verpflichtungserklärung in der Regel nur abgeben, wenn Sie sich nicht in der Probezeit befinden.
b. Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind:
Letzter Steuerbescheid (Steuerjahr - nicht älter als zwei Jahre). Steuerbescheide welche länger als zwei Jahre zurückliegen, werden mangels Aktualität zur Bonitätsprüfung nicht akzeptiert.
Bescheinigung über Ihren Reingewinn der letzten 12 Monate. Diese muss von einem Steuerberater ausgestellt (unterschrieben und abgestempelt) und darf nicht älter als ein Monat sein.
Gewerbeanmeldung
Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) allein ist nicht ausreichend. Eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung dient nur dem Nachweis, dass die Tätigkeit weiterhin ausgeübt wird.
ggf. Einkommensnachweis Ihres Ehepartners
c. Wenn Sie Mieteinahmen haben:
Letzter Steuerbescheid (Steuerjahr - nicht älter als zwei Jahre).
Mietvertrag/Mietverträge sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Eingang der Zahlung.
d.Wenn Sie Rente beziehen:
Aktueller Rentenbescheid/aktuelle Rentenbescheide