Erforderliche Unterlagen
Ob Online, per Post oder per E-Mail, zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie folgendes einreichen (die entsprechenden Formulare stehen auf unserer Website zur Verfügung):
1) Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bzw. Online-Erfassung
Vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt und unterschrieben.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) angeben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
2) Erklärung zur Abgabe eine Verpflichtungserklärung bzw. Online-Bestätigung
Bevor Sie sich zur Abgabe der Verpflichtungserklärung entschließen, sollten Sie diese Erklärung unbedingt gründlich gelesen haben.
Von Ihnen und gegebenenfalls von Ihrem Ehepartner, unterschrieben
3) Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses und ggf. Ihres Aufenthaltstitels.
Falls verfügbar, auch eine Kopie des Reisepasses/der Reisepässe Ihrer Verpflichtungsnehmer/Verpflichtungsnehmerin.
4) Einkommensnachweise
a. Wenn Sie Angestellte/r oder Arbeitnehmer/in sind:
Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (ggf. auch von Ihrem Ehepartner).
Einkommensbescheinigung für Unselbständige, mit Angaben zu Ihrer Arbeitsverhältnis und Einkünfte. Dies muss von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden (mit Unterschrift und Stempel) und nicht älter als ein Monat sein. (bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich)
Sie können eine Verpflichtungserklärung in der Regel nur abgeben, wenn Sie sich nicht in der Probezeit befinden.
b. Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind:
Letzter Steuerbescheid (Steuerjahr - nicht älter als zwei Jahre). Steuerbescheide welche länger als zwei Jahre zurückliegen, werden mangels Aktualität zur Bonitätsprüfung nicht akzeptiert.
Einkommensbescheinigung für selbständige, mit Angaben zu Ihrem Einkünfte und Reingewinn der letzten 12 Monate. Diese muss von einem Steuerberater ausgefüllt werden (mit Unterschrift und Stempel) und nicht älter als ein Monat sein.
Gewerbeanmeldung
Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) allein ist nicht ausreichend. Eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung dient nur dem Nachweis, dass die Tätigkeit weiterhin ausgeübt wird.
ggf. Einkommensnachweis Ihres Ehepartners
c. Wenn Sie Einkommen aus der Tätigkeit einer juristischen Person (GmbH, ltd. UG etc.) beziehen
- Einkommensbestätigung aus der Tätigkeit einer juristischen Person
d. Wenn Sie Mieteinahmen haben:
Letzter Steuerbescheid (Steuerjahr - nicht älter als zwei Jahre).
Mietvertrag/Mietverträge sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Eingang der Zahlung.
e. Wenn Sie Rente beziehen:
Aktueller Rentenbescheid/aktuelle Rentenbescheide