Einbürgerungen

Einbürgerungen, die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Folgende Bedingungen müssen in der Regel für eine Einbürgerung erfüllt sein:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • mindestens fünf Jahren Inlandsaufenthalt,
  • Unterhaltsfähigkeit,
  • nicht bestraft,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • staatsbürgerliches Grundwissen,
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
  • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Hinweise und Informationen

Wer ist zuständig?

Einen Antrag auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen.

Bei Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern, dies sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg zurzeit:

  • Bickenbach
  • Eppertshausen
  • Fischbachtal
  • Groß-Bieberau
  • Messel
  • Modautal
  • Otzberg

bearbeitet die Kreisverwaltung die Einbürgerungsanträge.

Zuständige Entscheidungsbehörde über die Einbürgerung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Ausführliche Informationen zu dem Einbürgerungsverfahren finden Sie Hier

Die Verwaltungsgebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt 255 Euro.

Anträge und Formulare

Hier finden Sie die für den Einbürgerungsantrag erforderlichen Dokumente.

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise zum Einbürgerungsantrag (siehe Merkblatt) sowie den vorausgefüllten, allerdings nicht unterschriebenen Antrag und die dazugehörigen Erklärungen und Merkblätter beisammen haben, melden Sie bei Ihrer zuständigen Stelle (Wohnsitzgemeinde oder Kreisverwaltung), um einen Termin vor Ort zu vereinbaren. Zu diesem Termin bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original (Antrag inkl. aller Anlagen und Unterlagen/Nachweise) mit. Für jede volljährige Person ist ein separater Antrag auszufüllen.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag und die Anlagen nur ausfüllen, aber NICHT unterschreiben. Dies wird bei dem Termin vor Ort unter Bezeugung vollzogen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne vorab.

Checkliste - notwendige Dokumente zum Einbürgerungsantrag

Antrag auf Einbürgerung

Erklärung zum Einbürgerungsantrag

Loyalitätserklärung

Merkblatt zur Verfassungstreue

Informationsblatt gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Erklärung über die deutsche Staatsangehörigkeit der Ehegatten 

Ansprechpartner/-innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse.

Standort:
Kreishaus Dieburg
 
Frau Nieratzky
Einbürgerungen, Vorbeglaubigungen
300906151 / 881-1336
Frau Hinz
Personenstandswesen, Namensänderungen und Staatsangehörigkeitswesen
300206151 / 881-1250