Anerkennung von Unterstützungsangeboten
Leistungsanbieter, die ihre Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) nach § 45a SGB XI landesrechtlich anerkennen lassen möchten, müssen je nach Anbieterform verschiedene Nachweise erbringen.
Weitere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der jeweiligen Anbieterform.
Zur Anbieterform I (nichtgewerblich tätige juristische Personen) zählen insbesondere freie Träger, Einrichtungen und Organisationen.
Anerkennungsfähig sind für die Anbieterform I:
- Betreuungsangebote (Begleitung und Beaufsichtigung)
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
- Angebote zur Entlastung im Alltag (Alltagshilfen)
Weitere Informationen finden Sie im Formular "Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform I". Bitte beachten Sie auch die "Hilfe zur Erstellung der Konzeptstruktur".
Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform I - (Stand: 12.05.2023)
Hilfe zur Erstellung der Konzeptstruktur - Anbieterform I - (Stand: 23.12.2021)
Zur Anbieterform II gehören gewerblich Tätige im Sinne des § 15 EStG und selbständig Tätige im Sinne des § 18 EStG.
Anerkennungsfähig sind für die Anbieterform II:
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
- Angebote zur Entlastung im Alltag (Alltagshilfen)
Betreuungsangebote sind für die Anbieterform II nicht anerkennungsfähig.
Weitere Informationen finden Sie im Formular "Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform II". Bitte beachten Sie auch die "Hilfe zur Erstellung der Konzeptstruktur".
Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform II - (Stand: 12.05.2023)
Hilfe zur Erstellung der Konzeptstruktur - Anbieterform II - (Stand: 23.12.2021)
Bei der Anbieterform III handelt es sich um qualifizierte Einzelpersonen, die Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses im häuslichen Bereich der pflegebedürftigen Person erbringen.
Anerkennungsfähig sind für die Anbieterform III:
- Angebote zur Entlastung im Alltag
Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung von Pflegenden können für diese Anbieterform nicht anerkannt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Formular "Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform III".
Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform III - (Stand: 23.12.2021)
Bei der qualifizierten Nachbarschaftshilfe (Anbieterform IV) handelt es sich um ein auf Dauer ausgerichtetes bürgerschaftliches Engagement, das niederschwellig in Anspruch genommen werden kann. Die Hilfe muss dabei regelmäßig und verlässlich angeboten werden. Die Einzelheiten regelt § 4a PfluV.
Anerkennungsfähig sind für die Anbieterform IV:
- Angebote zur Entlastung im Alltag
Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung von Pflegenden sind nicht anerkennungsfähig.
Bitte beachten Sie zudem folgende Hinweise:
- Nachbarschaftshelfer*innen müssen persönlich geeignet sein. Das bedeutet, dass ein aktuelles Führungszeugnis (bei der Hilfe für Minderjährige oder behinderte Menschen ein erweitertes Führungszeugnis) vorhanden sein und bei Bedarf vorgelegt werden muss.
- Nachbarschaftshelfer*innen müssen als Qualifikation die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf, nachweisen.
- Die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe erfolgt über eine Stundenpauschale, die unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegen sollte.
- Einzelpersonen dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen pro Kalendermonat unterstützen.
- Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit verursacht werden, wird empfohlen.
WICHTIG:
Qualifizierte Nachbarschaftshelfer*innen dürfen mit der
leistungsempfangenden Person weder bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in
häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Informationen finden Sie im Formular "Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform IV".
Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform IV - (Stand: 22.06.2023)
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zur landesrechtlichen Anerkennung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten wenden Sie sich bitte an:
Frau Benson
Sachbearbeitung Seniorenbüro
Telefon: 06151 / 881 - 2003