Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
Für eine schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn:
- die Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
- der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.
Die Antragstellung und Einreichung der Unterlagen erfolgt online über www.bafoeg-digital.de. Bitte reichen Sie Dokumente ausschließlich im pdf-Format ein.
Haben Sie Fragen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler?
Benötigen Sie weitere Auskünfte zur Ausbildungsförderung? Möchten Sie wissen, ob Ihre schulische Aus- oder Fortbildung förderungsfähig ist oder ob Sie die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllen? Haben Sie Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen?
Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Mitarbeiter*innen von Herrn Bock. Wer für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen.
Herr Bock
Fachgebietsleiter
Amt für Ausbildungsförderung
Telefon 06151 881-1148
Sachbearbeitung Ausbildungsförderung
Nachname |
Sachbearbeitung |
Telefon |
---|---|---|
A - Ki | Herr Franke | 06151 / 881-1157 |
Kj - Z | Frau Frühwein | 06151 / 881-1158 |
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in der Infobox rechts.