Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler

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Für eine schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn:

  • die Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
  • der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.

Die Antragstellung und Einreichung der Unterlagen erfolgt online über www.bafoeg-digital.de. Bitte reichen Sie Dokumente ausschließlich im pdf-Format ein.
 

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Haben Sie Fragen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler?  

Benötigen Sie weitere Auskünfte zur Ausbildungsförderung? Möchten Sie wissen, ob Ihre schulische Aus- oder Fortbildung förderungsfähig ist oder ob Sie die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllen? Haben Sie Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen? 

Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Mit­ar­bei­ter*innen von Herrn Bock. Wer für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der unten­stehenden Tabelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen.

Herr Bock
Fachgebietsleiter
Amt für Ausbildungsförderung

Telefon 06151 881-1148

 
Sachbearbeitung Ausbildungsförderung  

Nachname
Sachbearbeitung
Telefon
A - Ki Herr Franke 06151 / 881-1157
Kj - Z Frau Frühwein 06151 / 881-1158

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in der Infobox rechts.