Eingliederungshilfe (EGH) für Menschen mit Behinderung
Menschen, die mit einer Behinderung leben oder von einer solchen bedroht sind, sollen gleichberechtigt, selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihr Leben planen, führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Der in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz festgeschriebene Grundsatz, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, wird durch das Bundesteilhabegesetz (SGB IX) umgesetzt. Die gewährten Teilhabeleistungen tragen dazu bei, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen bzw. diesen im Vorfeld entgegenzuwirken. Sie sind als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht und sollen so individuell wie möglich sein.
Die berechtigten Wünsche und persönlichen Lebenssituationen der Menschen mit Behinderung werden berücksichtigt. Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) lässt viel Raum zur selbstbestimmten Lebensgestaltung. Bei der Auswahl der erforderlichen Leistungen besteht ein Mitspracherecht. Neben der leistungsberechtigten Person bzw. deren gesetzliche Vertreter werden auf Wunsch auch weitere Vertrauenspersonen in das Verfahren einbezogen.
Bedarfsermittlung
Die Eingliederungshilfe führt eine Gesamtplanung für das Kind durch. Das Bundesteilhabegesetz gibt dabei den Einsatz
eines Instrumentes mit ICF-Orientierung Infobox: ICF
= International Classification
of Functioning, Disability and Health = Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheitvor.
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg kommt das Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni. (BedarfsErmittlung Niedersachsen) zum Einsatz. Es wurde sowohl
für Minderjährige
als auch für Erwachsene entwickelt.
ICF ist die Abkürzung für International Classification of Functioning, Disability and Health und meint die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Sie wurde 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt. Zweck ist eine einheitliche Beschreibung
- des funktionalen Gesundheitszustandes,
- der Behinderung,
- der sozialen Beeinträchtigung sowie
- der relevanten Umweltfaktoren von Menschen.
Wichtigstes Ziel der ICF-Klassifikation ist es, eine gemeinsame Sprache zur Beschreibung der funktionalen Gesundheit zur Verfügung zu stellen. So soll die Kommunikation zwischen Fachleuten im Gesundheits- und Sozialwesen (insbesondere in der Rehabilitation) sowie den beeinträchtigten Menschen verbessert werden.
Die ICF-CY leitet sich aus der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ab. Der Zusatz CY steht für Children and Youth, also für Kinder und Jugendliche.
Die Klassifikation wurde im Jahr 2007 entworfen, um die Besonderheiten des sich entwickelnden Kindes (0 - 18 Jahre) und die Einflüsse seiner Umwelt aufzuzeigen. Sie ermöglicht die Beschreibung von Schädigungen, Verzögerungen oder ungewöhnlichen Entwicklungen, die für die spätere körperliche Funktionsfähigkeit, Aktivität und soziale Teilhabe prägend sind.
Unterschied zwischen ICF-CY and ICD-10
Die ICD-10 ist die 10. Version der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. Sie enthält Codes für Krankheiten, Anzeichen und Symptome, auffällige Befunde, Beschwerden, soziale Umstände und äußere Ursachen von Verletzungen und Krankheiten. Das zugrunde liegende biomedizinische Modell beschäftigt sich mit der Frage "Was fehlt dem Kind?" (Diagnose).
Die ICF-CY hingegen basiert auf einem ressourcenorientierten Ansatz. Die zentrale Frage lautet: "Was macht das Kind handlungsfähig?"
Damit verändert sich die Perspektive auf das Kind. Nicht das Symptom steht im Mittelpunkt, sondern das Interesse des Kindes und seiner Eltern an Lebensbereichen und Aktivitäten, an denen das Kind teilhaben möchte.
Nach ICF wird die Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in neun Lebensbereichen beschrieben:
Kapitel | Lebensbereiche Aktivitäten und Teilhabe |
---|---|
1 | Lernen und Wissensanwendung z. B. bewusste sinnliche Wahrnehmungen, elementares Lernen, Wissensanwendung |
2 | Allgemeine Aufgaben und Anforderungen z. B. Aufgaben übernehmen, die tägliche Routine durchführen, mit Stress und anderen psychischen Anforderungen umgehen |
3 | Kommunikation z. B. Kommunizieren als Empfänger oder Sender, Koversation und Gebrauch von Kommunikationsgeräten und -techniken |
4 | Mobilität z. B. die Körperposition ändern und aufrecht erhalten, Gegenstände tragen, bewegen und handhaben, gehen und sich fortbewegen, sich mit Transportmitteln fortbewegen |
5 | Selbstversorgung z. B. sich waschen, pflegen, an- und auskleiden, die Toilette benutzen, essen, trinken, auf seine Gesundheit achten |
6 | Häusliches Leben z. B. Beschaffung von Lebensnotwendigkeiten, Haushaltsaufgaben, Haushaltsgegenstände pflegen und anderen helfen |
7 | Interpersonelle Interaktion und Beziehungen z. B. allgemeine interpersonelle Interaktion, besondere interpersonelle Beziehungen |
8 | Bedeutende Lebensbereiche z. B. Erziehung / Bildung, Arbeit und Beschäftigung, wirtschaftliches Leben |
9 | Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben z. B. Gemeinschaftsleben, Erholung und Freizeit, Religion und Spiritualität |
Gemeinsam für Sie da - Kooperation in der Eingliederungshilfe
Um die Aufgaben der Eingliederungshilfe bestmöglich zu erfüllen, hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Stadt Darmstadt geschlossen. Sie gewährleistet eine enge Abstimmung, Koordinierung und Vernetzung und fördert die Entwicklung inklusiver Lebensräume in der Region.
Fragen zur Eingliederungshilfe?
Nähere Informationen zu einzelnen Maßnahmen finden Sie unter Teilhabeleistungen. Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie im Bereich Fragen und Antworten zur EGH. Individuelle Fragen klären Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpersonen, die Sie unter Beratung und Kontakt zur EGH finden. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Unter Weitere Informationen zur EGH finden Sie eine Sammlung interessanter Links und Downloads zum Thema, die wir fortlaufend ergänzen.