Aufgaben
Der Bereich "Stationäre Pflege" entscheidet über die Gewährung von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen. Unter die Definition "Einrichtung" fallen somit sämtliche Tagespflege-, Nachtpflege-, Kurzzeitpflege- und Dauerpflegeheime, die der Pflege, Behandlung oder sonstigen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorgesehenen Maßnahmen dienen. Die aktuelle Auflistung der anerkannten Alten- und Pflegeheime im Landkreis halten wir für Sie bereit. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen können Leistungen erbracht werden für Aufenthalte der
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Dauerpflege
Darüber hinaus bestehen noch weitere vielfältige Aufgaben. Hierzu zählen unter anderem:
- Gewährung von Bekleidungsbeihilfe:
Personen, die dauerhaft in einer Betreuungseinrichtung leben, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Beschaffung von Bekleidung.