Alltagshilfen & Entlastungsbetrag

Foto: Eine junge Frau und ein junger Mann helfen einem älteren Mann beim Aufstehen.

Die Pflege eines Angehörigen oder einer anderen ver­trau­ten Person ist mit viel­fältigen und oftmals auch kör­per­lich und seelisch extrem belastenden Auf­gaben verbunden. Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag sind da­her eine wichtige und wertvolle Hilfe bei der häuslichen Pflege und ermöglichen es der betroffenen Person, möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können.

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und mindestens den Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen haben, können einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € (ab 01.01.2025 131 €) monatlich in Anspruch nehmen. Gezahlt wird der Betrag von der Pflegekasse. Er ist zweckgebunden einzusetzen für an­er­kannte, qualitätsgesicherte Leistungen 

  • zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbarer nahe­stehender Personen
    sowie
  • zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Der Entlastungsbeitrag kann unter anderem eingesetzt werden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI).

Solche Unterstützungsangebote können sein:


Freie Träger, Einrichtungen und Organisationen bieten Betreuungs­angebote an, bei denen über­wiegend

  • ehrenamtliche Helfer*innen oder
  • Personen, die einen Freiwilligendienst leisten,

unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen. Hierzu zählen auch Begleitung und Beaufsichtigung.

Dies können beispielsweise sein:

Foto: Eine Gruppe älterer Frauen macht im Sitzen Gymnastikübungen.

  • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen oder andere Ziel­gruppen nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI mit min­des­tens Pflegegrad 1
  • Helfer*innenkreise zur stundenweisen Ent­las­tung pfle­gen­der An­ge­hö­riger im häus­lichen Bereich
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen
  • Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer*innen
  • Familienentlastende Dienste und
  • entsprechende Betreuungsangebote



Bei Angeboten zur Ent­lastung von Pflegenden handelt es sich um Angebote zur gezielten Ent­lastung und beratenden Unter­stützung von pfle­genden An­ge­hörigen und ver­gleich­bar nahe­ste­hen­den Pflege­per­so­nen in ihrer Ei­gen­schaft als Pflegende.

Dies können beispiels­weise Pflege­be­glei­tung oder ent­sprechende Ent­lastungs­an­ge­bote sein. Denkbar sind auch Ange­bote für Kinder und Jugendliche mit Be­hin­derung und/oder Pflegebedarf.



Foto: Ein junger Mann kocht für einen älternen Mann. Bei den Angeboten zur Ent­lastung im Alltag han­delt es sich um praktische All­tags­hilfe. Sie dient da­zu, Pflege­be­dürf­tige bei der Bewäl­ti­gung von all­ge­mei­nen oder pflege­be­ding­ten An­for­de­rungen des All­tags oder im Haus­halt zu unterstüzen.

Konkret kann dies Hilfe bei der Rei­ni­gung der Wohn­räume, bei der Wäsche­pflege, dem Ein­kauf für den täg­lichen Bedarf und die Zu­be­rei­tung von Mahl­zeiten sein.

Nicht zu den All­tags­hilfen zählen die Instand­haltung des Wohn­ge­bäu­des, die Pflege von Außen­an­lagen und Hand­werker­leistungen.




Die landesrechtliche Anerkennung der Unterstützungsangebote erfolgt durch das Senioren­büro des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Eine Übersicht der aktuell anerkannten Leistungsanbieter finden Sie hier:   


Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) aus­ge­schöpft wurde, wird der verbliebene Betrag auf die Folgemonate über­tragen. Beträge, die am Ende des Kalen­der­jahres noch nicht ver­braucht worden sind, können bis zum Ende des Folgehalbjahres (30.6.) übertragen werden.

 

Auskunft über den Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag erhalten Sie bei Ihrer Pflege­kasse oder ggf. bei Ihrer privaten Pflegeversicherung. Hier hilft man Ihnen gerne weiter. Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades, nehmen Sie bitte Kontakt zum Pflege­stütz­punkt auf.  

 

Haben Sie Fragen zu den Alltagshilfen?

Bei Fragen zu den im Landkreis Darmstadt-Dieburg anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangeboten wenden Sie sich bitte an:

Foto Frau Benson


Frau Benson
Sachbearbeitung Seniorenbüro
Telefon 06151 881-2003

 

 

Sie möchten Ihre Angebote anerkennen lassen?

Auf unserer Seite Anerkennung von Unter­stützungs­­an­ge­boten haben wir die wesentlichen Informationen und Formulare für Leistungsanbieter zusammengestellt.