Ambulante Pflege zu Hause

Foto: Eine Hand hält eine durchsichtige Blase. Darin befindet sich ein Seniorenpaar. Eine andere Hand wird schützend über die Blase gehalten.

Der überwiegende Teil der Pflege­be­dürf­ti­gen wird in Deutschland zu Hause und von An­ge­höri­gen ge­pflegt. Die oftmals körperlich und seelisch belastende Pflegetätigkeit verdient nicht nur Aner­kennung und Respekt, sondern vor allem auch Unterstützung.

Für pflegende Angehörige gibt es eine Vielzahl an Hilfs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­boten. Diese Seite soll Ihnen eine erste Orientierung bieten. Bei individuellen Fragen sprechen Sie uns bitte an. Wir vom Pflege­stütz­punkt beraten Sie gerne. Können wir Ihnen nicht weiter­helfen, ver­mitteln wir Sie an die richtige Stelle weiter.
 


Beziehen Sie Pflegegeld aus der Pflegeversicherung der zu pfle­gen­den Person, sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ver­pflichtet, sich regel­mäßig von einem professionellen Pflege­dienst beraten zu lassen. Die Bera­tungs­besuche dienen der Qualitäts­sicherung in der häus­lichen Pflege. Die Kosten für die Beratungs­be­suche werden von der Pflege­kasse getragen.

Bei Pflegegrad 2 und 3 sollen die Beratungs­besuche mindestens einmal halb­jährlich statt­finden, ab Pflege­grad 4 mindestens einmal vierteljährlich.

Wünschen Sie eine Pflege­be­ratung wenden Sie sich bitte direkt an die Pflege­kasse. Sie er­reichen Sie über die Kranken­kasse der pflege­be­dürf­tigen Person.




Um die häusliche Pflege zu erleichtern, bieten die Pflege­kasse für Ange­hörige und sonstige ehren­amt­lich Pflegende kosten­lose Pflege­kurse an. In diesen Kursen werden Kennt­nisse vermittelt, die für die Pflege zu Hause not­wendig und hilf­reich sind. Auch die Unter­stüt­zung bei seelischen und körper­lichen Belas­tungen, der Erfahrungs­aus­tausch der Pflege­per­sonen unter­ein­ander sowie die Beratung über sinn­volle Hilfs­mittel sind Inhalte dieser Kurse.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Pflege­kasse der pflege­be­dürft­igen Person.




Im Folgenden haben wir eine Liste der ambulanten Pflegedienste im Landkreis Darmstadt-Dieburg für Sie zusammengestellt. Alle Angaben sind ohne Gewähr, da sich in diesem Bereich häufig Änderungen ergeben.

Übersicht Ambulante Pflegedienste im Landkreis (pdf) Stand: 25.04.2024




Auch pflegende Angehörige benötigen von Zeit zu Zeit eine Auszeit oder werden krank. In solchen Fällen über­nimmt die Pflege­ver­si­che­rung unter be­stimmten Vor­aus­setzungen für längstens 42 Tage pro Kalender­jahr die Kosten einer Ersatz­pflege.

Die Ersatz­pflege kann durch einen ambu­lan­ten Pflege­dienst, in einer statio­nären Ein­richtung (Kurz­zeit­pflege) oder durch eine andere Pflege­per­son über­nommen werden.

Auskunft zur Ver­hin­de­rungs­pflege erteilen




Das Seniorenbüro des Land­kreises Darmstadt-Dieburg hat auf seiner In­ter­net­seite Angebote für Seniorinnen und Senioren Unter­stützungs­angebote für Senior*innen zu­sammen­ge­tragen. Unab­hängig vom Alter sind diese oft­mals auch bei Pflege­be­dürftig­keit interessant, wie bei­spiels­weise Mahlzeiten-, Besuchs- oder Fahrdienste.




Auf unserer Internetseite Alltagshilfen finden Sie Wissenswertes über Unter­stüt­zungs­an­ge­bote im Pflege­all­tag. Zudem finden Sie eine Über­sicht der im Land­kreis Darmstadt-Dieburg an­er­kannten Leis­tungs­an­bieter von All­tags­hil­fen, die über den Ent­las­tungs­be­trag von monat­lich bis zu 125 € (ab 01.01.2025 131 €) finan­ziert werden können.




In einer akuten Pflege­situa­tion haben Ange­hörige die Mög­lich­keit, bis zu 10 Arbeits­tage der Arbeit fern­zu­bleiben, um eine bedarfs­ge­rechte Pflege zu orga­ni­sieren oder selbst die pfle­ge­rische Ver­sorgung in dieser Zeit sicher­zu­stellen.

Die Arbeits­ver­hin­de­rung und die vor­aus­sicht­liche Dauer müssen dem Arbeit­geber un­ver­züglich mit­ge­teilt werden.

Es ist nicht erfor­der­lich, dass bei der zu pfle­gen­den Person bereits ein Pflege­grad fest­ge­stellt worden ist, jedoch muss eine Pflege­be­dürf­tig­keit vor­liegen, die min­des­tens dem Pflege­grad 1 entspricht.

Diese Regelungen gelten gegen­über allen Arbeit­gebern, unab­hängig von der Größe des Unter­nehmens.

Für die Frei­stellung kann als Lohn­er­satz das Pflege­unter­stützungs­geld beantragt werden.

Mehr Informationen finden sich unter https://www.wege-zur-pflege.de.




 

Sie haben weitere Fragen zur ambulanten Pflege?

Die Kolleginnen und Kollegen des Pflegestützpunktes beraten Sie gerne!
 

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