Sozialhilfe
Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich verankertes Recht für Menschen in Notlagen. Sie soll Hilfebedürftigen eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen.
Grundvoraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe ist immer das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit.
Hilfebedürftig ist, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) oder über Personen der Einstandsgemeinschaft (Ehe- oder Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft) sicherstellen kann.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung dienen der Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Für Ernährung, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Hausrat, Bekleidung und Haushaltsenergie wird der Regelbedarf gezahlt. Die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) werden in sozialhilferechtlich angemessener Höhe übernommen. Die Angemessenheit richtet sich nach Haushaltsgröße und Wohnort. Darüber hinaus werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt. In besonderen Fällen (z. B. bei Schwangerschaft) wird ein Mehrbedarf gewährt.
Fragen zur Sozialhilfe?
Die Antragsformulare finden Sie unter Antrag auf Sozialhilfe. Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie im Bereich Fragen und Antworten zur Sozialhilfe. Für individuelle Fragen steht Ihnen unsere Beratung zur Sozialhilfe zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen.