Informationen zur Wohnraumanpassung

Im Folgenden haben wir wichtige Informationen zur Wohnraumanpassung für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die Seite fortlaufend ergänzt wird. Sollten Sie etwas vermissen, sprechen Sie uns bitte an.


Zuschuss zur Beseitigung baulicher Hindernisse

- Förderung des Landes Hessen -

Das Land Hessen stellt dem Landkreis jährlich ein Budget zur Finan­zierung von Wohn­raum­an­passungs­maß­nahmen zur Ver­fügung. Sie werden über die Wohn­bau­för­de­rung des Land­kreises zugeteilt.



Das Land Hessen stellt Fördermittel als Kostenzuschuss für den Umbau von selbst­ge­nutz­tem Wohn­eigentum zur Ver­fügung.

Förder­fähig sind bau­liche Maß­nahmen, Ein­richtungen und Aus­stattungen an und in bestehenden, selbst­ge­nutz­ten Wohnungen bzw. Häusern für Menschen mit Behinderung.

Voraussetzungen für die Förderung durch das Land Hessen:

  • Die Maßnahme betrifft selbstgenutztes Wohneigentum.
  • Es besteht mindestens Pflegegrad 2 oder ein Grad der Behinderung (GdB) von 50.
  • Die Maßnahme ist zielführend.
  • Es erfolgte eine Wohnraumanpassungsberatung sowie die Antragsprüfung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
  • Es erfolgte noch kein Vertragsabschluss und es wurde noch nicht mit der Maßnahme begonnen.


Möchten Sie die Förderung des Landes Hessens in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte an unsere Wohnraumberatung.

  • In einem ersten Gespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
  • Gemeinsam besprechen wir die baulichen, technischen und finanziellen Möglichkeiten und Sie erhalten die Anmeldung zur Prüfung der Förder­vor­aus­setzungen.
  • Liegen die Fördervoraussetzungen vor, teilen wir Ihnen die Förder­höhe mit und Sie er­halten das Antragsformular der WI-Bank.
  • Den von Ihnen ausgefüllten Antrag schicken wir mit allen erforderlichen Unter­lagen an die WIBank. Von ihr erhalten Sie anschließend die Förderzusage.
  • Nach Abschluss der Maßnahme prüfen wir die umgesetzte bauliche Veränderung sowie die Schlussabrechnung.
  • Im Anschluss erfolgt die Aus­zahlung durch die WIBank an Sie.

WICHTIG:
Bitte schließen Sie keine Verträge für die geplante Maßnahme ab, bevor Sie die Förder­zusage durch die WIBank erhalten haben! Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde.








Weitere Informationen




In unserem Flyer "Barrierefrei Wohnen - Wohnraumanpassung für ein barrierefreies Zuhause" haben wir die wesentlichen Informationen zur Wohn­raum­an­passungs­be­ra­tung für Sie zusammengefasst.




Der Wegweiser "Länger zu­hau­se leben" (Stand: November 2019) des Bundes­fa­mi­lien­ministeriums beantwortet Fragen, zeigt Möglichkeiten auf und bietet praktische Check­lis­ten. Er steht als Download zur Ver­fügung oder kann als Broschüre bestellt werden.



Foto der Broschüre


Die Broschüre "Wohnen in Hessen. Im Alter sicher und selbstbestimmt leben" (Stand: Juni 2022) des hessischen Sozialministeriums bietet einen Überblick über Wohnberatung in Hessen.







Logo Pflegestützpunkt

Unser Pflegestützpunkt berät rund um das Thema Pflege und ob ggf. ein Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnraumanpassungsmaßnahme möglich ist.


Logo KfW

Auf der Internetseite der KfW finden Sie Informationen zu aktu­el­len För­der­pro­gram­men sowie einen Vorab-Check, ob Ihr Vor­haben die notwendigen För­der­vor­aus­setzungen erfüllt.


Screenshot Serviceportal

Die Internetseite "Service­por­tal Zuhause im Alter" des Bun­des­fa­mi­lien­ministeriums gibt Tipps rund um die Themen Wohnen sowie Nach­bar­schafts­hilfe und soziale Dienstleistungen.





Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der für den öffentlich geförderten und / oder barrierefreien Wohnungsbau zuständigen Ansprechpersonen bei den Städten und Gemeinden des Landkreises. Dort kann man Ihnen Auskunft geben, ob und ggf. wo beispielsweise Wohnbauprojekte mit barrierefreien Wohnungen geplant sind.

Ansprechpersonen - Barrierefreie Wohnungen




Unabhängig von anderen gewährten Zuschüssen zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 € (ab 01.01.2025 bis zu 4.180 €) für wohn­um­feld­ver­bessernde Maß­nahmen. Auskünfte zum Antrags­ver­fahren erhalten Sie bei Ihrer Pflege­kasse.

Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist das Vor­liegen eines Pflege­grades. Wurde noch kein Pfle­ge­grad fest­ge­stellt, sollte dieser zu­nächst be­an­tragt werden. Unser Pflegestützpunkt berät Sie diesbezüglich gerne.

Der Zuschuss wird für Anpassungsmaßnahmen gezahlt, die die häusliche Pflege in der Wohnung

  • ermöglichen,
  • erheblich erleichtern oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.

Ziel solcher wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.

Der Zuschuss der Pflegekasse wird gezahlt für Maß­nah­men, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bau­substanz der Wohnung verbunden sind, wie bei­spiels­weise

  • Türverbreiterungen
  • fest installierte Rampen oder Treppenlifte
  • pflegegerechter Umbau des Badezimmers

Finanziell unterstützt wird zudem der Ein- und Um­bau von Mobiliar, das entsprechend der Pfle­ge­situation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss. Auch der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen wird bezuschusst.

Ändert sich die Pflegesituation im Laufe der Zeit so sehr, dass erneute Maßnahmen nötig werden, kann ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung ein zweites Mal gewährt werden.



Haben Sie Fragen zur Beantragung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse.




Sie wünschen persönliche Beratung?

Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Wohnraumanpassungsberatung.