Informationen zur Wohnraumanpassung
Im Folgenden haben wir wichtige Informationen zur Wohnraumanpassung für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die Seite fortlaufend ergänzt wird. Sollten Sie etwas vermissen, sprechen Sie uns bitte an.
Zuschuss zur Beseitigung baulicher Hindernisse
- Förderung des Landes Hessen -
Das Land Hessen stellt dem Landkreis jährlich ein Budget zur Finanzierung von Wohnraumanpassungsmaßnahmen zur Verfügung. Sie werden über die Wohnbauförderung des Landkreises zugeteilt.
Das Land Hessen stellt Fördermittel als Kostenzuschuss für den Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden, selbstgenutzten Wohnungen bzw. Häusern für Menschen mit Behinderung.
Voraussetzungen für die Förderung durch das Land Hessen:
- Die Maßnahme betrifft selbstgenutztes Wohneigentum.
- Es besteht mindestens Pflegegrad 2 oder ein Grad der Behinderung (GdB) von 50.
- Die Maßnahme ist zielführend.
- Es erfolgte eine Wohnraumanpassungsberatung sowie die Antragsprüfung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
- Es erfolgte noch kein Vertragsabschluss und es wurde noch nicht mit der Maßnahme begonnen.
Möchten Sie die Förderung des Landes Hessens in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte an unsere Wohnraumberatung.
- In einem ersten Gespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
- Gemeinsam besprechen wir die baulichen, technischen und finanziellen Möglichkeiten und Sie erhalten die Anmeldung zur Prüfung der Fördervoraussetzungen.
- Liegen die Fördervoraussetzungen vor, teilen wir Ihnen die Förderhöhe mit und Sie erhalten das Antragsformular der WI-Bank.
- Den von Ihnen ausgefüllten Antrag schicken wir mit allen erforderlichen Unterlagen an die WIBank. Von ihr erhalten Sie anschließend die Förderzusage.
- Nach Abschluss der Maßnahme prüfen wir die umgesetzte bauliche Veränderung sowie die Schlussabrechnung.
- Im Anschluss erfolgt die Auszahlung durch die WIBank an Sie.
WICHTIG:
Bitte schließen Sie keine Verträge für die geplante
Maßnahme ab, bevor Sie
die Förderzusage durch die WIBank erhalten haben! Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht
begonnen wurde.
Weitere Informationen
In unserem Flyer "Barrierefrei Wohnen - Wohnraumanpassung für
ein barrierefreies Zuhause" haben wir die wesentlichen Informationen zur
Wohnraumanpassungsberatung für Sie zusammengefasst.
Der Wegweiser "Länger zuhause leben" (Stand: November 2019) des Bundesfamilienministeriums beantwortet Fragen, zeigt Möglichkeiten auf und bietet praktische Checklisten. Er steht als Download zur Verfügung oder kann als Broschüre bestellt werden.
Die Broschüre "Wohnen in Hessen. Im Alter sicher und selbstbestimmt leben" (Stand: Juni 2022) des hessischen Sozialministeriums
bietet einen Überblick über Wohnberatung in Hessen.
Unser Pflegestützpunkt berät rund um das Thema Pflege und ob ggf. ein Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnraumanpassungsmaßnahme möglich ist.
Auf der Internetseite der KfW finden Sie Informationen zu aktuellen Förderprogrammen sowie einen Vorab-Check, ob Ihr Vorhaben die notwendigen Fördervoraussetzungen erfüllt.
Die Internetseite "Serviceportal Zuhause im Alter" des Bundesfamilienministeriums gibt Tipps rund um die Themen Wohnen sowie Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der für den öffentlich geförderten und / oder barrierefreien Wohnungsbau zuständigen Ansprechpersonen bei den Städten und Gemeinden des Landkreises. Dort kann man Ihnen Auskunft geben, ob und ggf. wo beispielsweise Wohnbauprojekte mit barrierefreien Wohnungen geplant sind.
Unabhängig von anderen gewährten Zuschüssen zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 € (ab 01.01.2025 bis zu 4.180 €) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auskünfte zum Antragsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Wurde noch kein Pflegegrad festgestellt, sollte dieser zunächst beantragt werden. Unser Pflegestützpunkt berät Sie diesbezüglich gerne.
Der Zuschuss wird für Anpassungsmaßnahmen gezahlt, die die häusliche Pflege in der Wohnung
- ermöglichen,
- erheblich erleichtern oder
- eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.
Ziel solcher wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.
Der Zuschuss der Pflegekasse wird gezahlt für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sind, wie beispielsweise
- Türverbreiterungen
- fest installierte Rampen oder Treppenlifte
- pflegegerechter Umbau des Badezimmers
Finanziell unterstützt wird zudem der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss. Auch der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen wird bezuschusst.
Ändert sich die Pflegesituation im Laufe der Zeit so sehr, dass erneute Maßnahmen nötig werden, kann ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung ein zweites Mal gewährt werden.
Haben Sie Fragen zur Beantragung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse.
Sie wünschen persönliche Beratung?
Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Wohnraumanpassungsberatung.