Wohngeld Online-Antrag
Ihren Wohngeldantrag können Sie bequem online stellen. Über www.ladadi.de/wohngeld-online werden Sie zum Online-Serviceportal "Gemeinsam Online" weitergeleitet.
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Antrag aus und melden Sie sich über den Button "Anmelden" im Serviceportal an. Wir empfehlen die Registrierung per E-Mail und Passwort. Wie das funktioniert, haben wir in einer Anleitung für Sie zusammengefasst.
Online-Anträge beschleunigen den Bearbeitungsprozess erheblich, da Ihre Daten automatisch in unsere Software übertragen werden. Möchten Sie lieber unsere bisherigen Formulare nutzen, füllen Sie diese bitte am PC aus. So können sie maschinell eingelesen werden.
Weitere Antragsmöglichkeiten
Alternativ können Sie selbstverständlich auch weiterhin ihren Wohngeldantrag über das entsprechende Formular (Antrag auf Mietzuschuss oder Antrag auf Lastenzuschuss) stellen. Füllen Sie das Formular bitte vollständig und möglichst am PC aus. So ist es maschinell lesbar und kann schneller bearbeitet werden.
Bitte lesen Sie sich zudem das Hinweisblatt zum Wohngeldantrag sowie die Datenschutzhinweise sorgfältig durch.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage müssen die Formulare handschriftlich unterschrieben werden. Bitte senden Sie sie uns anschließend zusammen mit allen notwendigen Nachweisen an:
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Wohngeldbehörde
64276 Darmstadt
oder per E-Mail an:
wohngeld@ ladadi.de
Gerne können Sie auch unser Upload-Portal zur Übermittlung der Antragsunterlagen nutzen. Wählen Sie dort bitte unter "Anliegen" das Stichwort "Wohngeld" aus, damit wir Ihre Unterlagen korrekt zuordnen können.
Sollten Sie keinen Zugang zum Internet oder keine Druck- und Scanmöglichkeit haben, können Sie sich die Antragsformulare bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen.
Wir bitten darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrags möglichst abzusehen. Nachträglich noch wichtige Informationen können Sie uns gerne per E-Mail mitteilen. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Wer Wohngeld bezieht, kann für Kinder und Jugendliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag an die Kreisagentur für Beschäftigung |
geschickt werden muss. Alternativ können Sie das Upload-Portal der Kreisagentur für Beschäftigung nutzen und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag hochladen. Bitte wählen Sie dabei als Anliegen "Unterlagen Bildung und Teilhabe" aus.
Fragen zum Wohngeld?
Unter Fragen und Antworten zum Wohngeld haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst. Ist darüber hinaus noch etwas unklar, wenden Sie sich bitte an unsere Wohngeldberatung.