Barrierefreiheit in der Informationstechnik
Der Begriff Barrierefreiheit in der Informationstechnik – kurz barrierefreie IT – bedeutet, dass die uneingeschränkte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zur Informationstechnik (Internet, Dokumente und mobile Anwendungen) für alle Menschen unabhängig ihrer etwaigen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten gewährleistet wird.
Mehr zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik
EU-Richtlinie 2016/2102
Die im Oktober 2016 erschienene EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet alle öffentlichen Stellen der EU-Mitgliedsstaaten zur barrierefreien Gestaltung ihrer
• Webseiten
• Dokumente
• mobilen Anwendungen.
Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT)
Im September 2019 erschien die neue HVBIT. In dieser Verordnung wurde die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 auf Länderebene geregelt.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg arbeitet kontinuierlich daran das Online-Angebot des Landkreises barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot www.ladadi.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite des Kreises ist weitestgehend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente (mehrheitlich)
Videos Audios/Audio-Streams
Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben)
CAPTCHAs
Kontakt
Bei Fragen und Anliegen zur Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an die Internet-AG.