Förderung der Sportvereine im Landkreis
Seit dem 1. August 2023 Umstellung auf digitale Antragsstellung der investiven Sportförderung!
Durch die investive Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg können Sportvereine bei investiven Maßnahmen gezielt unterstützt werden. Bspw. bei der Sanierung von Umkleidekabinen, eine Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED oder die Erneuerung der Heizungsanlage.
In Bezug auf die Kommunikation und Beratung der Vereine ist dem Landkreis wichtig, das Wissen und die Nähe, die der Sportkreis Darmstadt-Dieburg zu seinen Vereinen hat, wie bisher in die künftigen Entscheidungen mit einzubeziehen.
Seit dem 1. August 2023 ist es möglich, dass die Anträge auf investive Sportförderung über das neu geschaffene Online-Antragsportal eingereicht werden. Eine klassische Antragsstellung in Papierform soll ab sofort nicht mehr erfolgen.
Der Vorteil der neuen digitalen Antragsstellung liegt vor allem darin, dass die Anträge nach Antragsstellung umgehend zur Prüfung vorliegen. Außerdem werden alle Antragsstellenden nun Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet und wissen somit auch genau, welche Angaben und Nachweise erforderlich sind.
Unverändert zu den Vorjahren gilt weiterhin die Bedingung, dass alle Anträge eines Förderjahres bis zu einem festgelegten Stichtag (immer der 31.03. des laufenden Jahres) eingereicht werden müssen. Alle Anträge, die nach dem Stichtag eingehen bzw. nicht mehr rechtzeitig geprüft werden können, werden automatisch für eine Förderung im Folgejahr vorgeschlagen.
Durch die Festlegung eines Stichtags, zur Einreichung von Förderanträgen bekommen Vereine, deren Antrag auf Förderung nicht berücksichtigt werden konnte, somit die Möglichkeit, frühzeitig Klarheit über die realistischen Fördermittel zu erhalten. Somit können die betroffenen Vereine prüfen ob die geplante Maßnahme unter Verzicht eines Zuschusses realisiert werden kann oder der Antrag im Folgejahr erneut gestellt wird.
Bei Fragen zum digitalen Antragsprozess oder auch generellen Fragen rund um den Sport, stehen wir Ihnen als Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie der Sportkreis Darmstadt-Dieburg wie gewohnt zur Seite.
Selbstverständlich werden wir auch für solche Maßnahmen, bei denen eine Kreisförderung nicht möglich ist, beratend zur Seite stehen, beispielsweise im Rahmen von potenziellen Landeszuschüssen.
Es folgt eine Auflistung möglicher Landeszuschüsse:
Die aktuelle Richtlinie zur Sportförderung, die zugehörigen Förderbedingungen stehen als PDF-Dokument zum Download bereit.
Der Antrag auf Auszahlung des jährlichen Zuschusses zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes für das Jahr 2024 kann ab sofort digital mittels online-Antrag eingereicht werden. Bitte beachten Sie, Antragsschluss ist immer der 30. Juni eines jeden Jahres und eine mögliche Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zum digitalen Antragsverfahren gelangen Sie hier.