Aufgaben des Kreisausschusses

Der Kreisausschuss ist das Verwaltungsorgan der Kreisverwaltung. Seine Zusammensetzung ist in der Hauptsatzung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg geregelt.

Seine Mitglieder werden - mit Ausnahme des direkt gewählten Landrats und Vorsitzenden - durch den Kreistag gewählt und sind, abgesehen von den hauptamtlichen Dezernenten

Ehrenbeamte.

In den vierzehntägig stattfindenden, grundsätzlich nicht-öffentlichen Sitzungen werden vor allem Grundsatzentscheidungen getroffen, Aufträge vergeben und Personalangelegenheiten behandelt, sofern die Zuständigkeit nicht an die Fachbereiche der Kreisverwaltung delegiert ist oder eine Zuständigkeit des Kreistags vorliegt.

Weitere Details zum Zusammenwirken der Kreisgremien finden Sie in unserem Artikel "Wer regiert den Kreis?".