Presse-Archiv 2003

Strafanzeige gegen Ex-Geschäftsführer der Gersprenz

07.10.2003

Darmstadt-Dieburg - Der Kreisausschuss hat bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Senioren dienstleistungsgesellschaft Gersprenz Strafanzeige wegen Betrugs und Verstößen gegen das Handelsgesetz erstattet. Dem im November vori gen Jahres fristlos entlassenen Mann wird vorgeworfen, Buchführungspflichten vorsätzlich verletzt und den Kreis zugunsten der Gersprenz um rund 150.000 Euro geschädigt zu haben. Die "unrichtige Darstellung der Finanzverhältnisse einer Kapitalgesellschaft" kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ge ahndet werden. Den Strafantrag stützt der Kreisausschuss auf eine Expertise des Rechnungsprüfungamtes. Die Sonderprüfung hatte, wie berichtet, zu Tage gebracht, dass Überschüsse des Kreispflegeheims in Groß-Umstadt in den Jahren 1999 und 2000 durch Fehl- und Doppelbuchungen in Ver luste umgemünzt worden waren. Aufgrund eines bei der Übertragung des Heims vom Kreis auf die Gersprenz-Gesellschaft geschlossen Ver trags, kam der Landkreis für das vorgetäuschte Defizit auf. "In der Absicht, der Gesprenz-Gesellschaft rechtswidrige Vermögensvorteile zu verschaffen", habe der Geschäftsführer durch "Vorspiegelung falscher Tatsachen" in besagten Jahresabschlüssen bewusst die tatsächlichen Verhältnisse verschleiert, lautet der Vorwurf. Auch gegen den Wirtschaftsprüfer, der die Jahresabschlüsse jeweils mit uneingeschränkten Testaten versehen hatte, erwägt der Kreisausschuss, juristisch vorzugehen.

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