Presse-Archiv 2004

Förderung von selbst genutztem Wohnraum

27.09.2004

Darmstadt-Dieburg - Mindestens zehn Prozent Eigenkapital, in der Regel jedoch fünfzehn, sind erforderlich, um in den Genuss einer Förderung des Kaufs oder der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum zu kommen. Zusätzliche Voraussetzungen sind Kriterien wie Einkommensgrenze, Kostenobergrenze oder Belastungs- und Wohnflächengrenzen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem Grundstückspreis und liegt zwischen 80 000 und 115 000 Euro. Außerdem kann, bei Anspruch auf die Eigenheimzulage, ein so genanntes Eigenheimzulagedarlehen gewährt werden. Das Darlehen von 60 000 Euro wird zum Beispiel einem Ehepaar mit einem Kind zu zinsgünstigen Konditionen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sieben Achtel der Eigenheimzulage an die Landestreuhandstelle abgegeben werden.

Neu ist in diesem Jahr ein Bestandsdarlehen beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie. Wer 20 Prozent Eigenkapital aufbringt, kann rund 30 Prozent der Gesamtkosten zu günstigen Konditionen bekommen. Ansprechpartner für Bauvorhaben innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist das Amt für Wohnungswesen beim Landratsamt in Darmstadt, Telefon 06151/881-1140 oder -1148.

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