Presse-Archiv 2004

Verbraucherberatung informiert über neue Kennzeichnungspflicht

Gentechnik in Lebensmitteln

28.04.2004

Darmstadt-Dieburg - Gentechnik in Lebensmitteln ist für viele ein rotes Tuch. Laut Umfrage wollen 70 Prozent der EU-Bürger keine gentechnisch veränderten Lebensmittel kaufen. Wer Gentechnik im Essen meiden will, sollte zukünftig verstärkt aufs Etikett achten: Seit 18. April ist auf der Zutatenliste zu erkennen, ob im Schokoriegel, der Tütensuppe oder in anderen Produkten gentechnisch veränderte Zutaten stecken. Ziel der neuen Vorschriften: Die Verbraucher sollen frei entscheiden können, ob Gen-Food in ihren Einkaufswagen kommt oder nicht. Doch darüber, wie und vor allem was gekennzeichnet wird, herrscht allgemeine Verwirrung. Licht ins Dunkel bringt die topaktuelle Broschüre „Gentechnik in Lebensmitteln – So wird gekennzeichnet!". In leichtverständlicher Form wird hier das Wesentliche auf den Punkt gebracht. Die kostenlose Broschüre ist jetzt bei der Verbraucherberatung im Landratsamt Dieburg erhältlich.

„Aus genetisch verändertem Mais hergestellt" – durch diesen oder ähnliche Hinweise ist Gen-Food zu erkennen. Man muss schon etwas Zeit und Geduld aufbringen, um die Angaben im Kleingedruckten zu entdecken, sagt Beraterin Hannelore Neumann. Ein auffälliges Siegel gibt es nämlich nicht. Kennzeichnungspflichtig ist sowohl verpackte wie auch lose Ware. Auch Restaurants und Kantinen sind gegebenenfalls zu Hinweisen auf Speisekarte und Aushang verpflichtet.

Was bringt uns die Gentechnik eigentlich? Bei welchen Lebensmitteln spielt sie überhaupt eine Rolle? „Viele sind beim Einkauf verunsichert", weiß Neumann. Manche glauben, dass Kartoffeln, Tomaten oder Erdbeeren auch bei uns gentechnisch verändert werden. Realität ist aber, dass es hier bisher keine Lebensmittel wie Obst und Gemüse gibt, die selbst direkt gentechnisch verändert sind. Auch solche, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten – wie Joghurt mit veränderten Bakterien oder Weizenbier mit veränderter Bierhefe - sind bislang in der EU nicht zugelassen. Anders ist die Situation bei Lebensmitteln, Zutaten oder Zusatzstoffen, die a u s gentechnisch veränderten Rohstoffen hergestellt werden: Öl, Lecithin und Aroma aus Gen-Soja oder Glukosesirup, Traubenzucker und Stärke aus Gen-Mais sind zugelassen und waren auch schon bisher im Supermarkt zu finden. Beispielsweise in Margarine, Schokolade, Keksen, Eis, oder Erfrischungsgetränken. Hier und auch bei anderen verarbeiteten Produkten lohnt sich jetzt der Blick aufs Kleingedruckte.

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Lebensmittel, die m i t gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. In diese Kategorie fallen auch Fleisch, Milch oder Eier. Bekommen die Tiere Gen-Futter, erfahren wir das nicht. Die meisten der in USA, Argentinien und Kanada in großem Stil angebauten Gen-Pflanzen wie Soja, Mais und Raps dienen als Futtermittel. Das Erbgut oder die Genen bei Mais werden beispielsweise so verändert, dass er nicht mehr anfällig gegenüber bestimmten Schädlingen ist. Befürworter der Technik sehen darin eine Chance, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu vermindern. Kritiker besteht das Hauptproblem darin, dass die Risiken der Gentechnik nicht abschätzbar sind und ihr Einsatz in der Landwirtschaft nicht mehr umkehrbar ist.

Info: Die Hauswirtschafts- und Verbraucherberatung im Landratsamt Dieburg (Telefon 06071/881-2072) ist montags und freitags von 9 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 17 Uhr geöffnet.

zurück...