Presse-Archiv 2004

Zigtausend Heizölanlagen müssen überprüft werden

Countdown für "Tank-TÜV"

03.08.2004

Darmstadt-Dieburg - Rund 40.000 Privatleute und Firmen im Landkreis müssen aufgrund einer neuen Vorschrift ihre Heizöltanks bis spätestens 15. Februar 2006 von einem Sachverständigen begutachten lassen. Der "Tank-TÜV" kostet, je nach Größe der Anlage, zwischen fünfzig und hundert Euro. Wer die Prüfung unterlässt, riskiert nach dem Stichtag ein Bußgeld von 300 Euro und wird zudem kostenpflichtig und unter Androhung eines Zwangsgelds gemahnt, Versäumtes nachzuholen.

Die Untere Wasserbehörde informiert derzeit alle Betroffenen schriftlich über die maßgebliche Änderung der "VAwS" (Hessische Verordnung über dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Unter die Prüfpflicht fallen generell alle in die Erde eingelassenen Heizöltanks und oberirdische mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Liter. Bisher waren Anlagen, die vor dem 1. Oktober 1993 errichtet wurden, davon befreit. In den weitaus meisten Fällen ist dem Gesetz nach Auskunft von Markus Bohland von der Wasserbehörde mit einer einmaligen Inspektion Genüge getan - es sei denn, es fallen gravierende Mängel auf. Dann muss der Sachverständige nach der Reparatur ein zweites Mal kommen. Oder das Grundstück liegt beispielsweise in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet. Dann müssen die Kontrollen in regelmäßigen Intervallen wiederholt werden. Wie beim TÜV fürs Auto ist auch die technische Abnahme der Heizöltanks ausgewiesenen Sachverständigen vorbehalten und nicht etwa eine Angelegenheit von Sanitär- und Heizungsbaubetrieben. Die Suche nach einer autorisierten Prüfstelle erleichtert die Wasserbehörde den Anlagenbesitzern mit einer Liste von fünfzehn entsprechenden Adressen in der Region, die dem Informationsbrief beiliegt und auch im Internet zu finden ist. Bohland ruft die Betroffenen auf, sich möglichst bald um einen Prüftermin zu kümmern, um nicht kurz vor Ablauf der Frist in eine Warteschlange zu geraten. Kopien der Abnahmeprotokolle müssen der Wasserbehörde bis Mitte Februar übernächsten Jahres vorliegen. Für Fragen ist das Amt unter der Telefonnummer 06151/881-1420 zu erreichen.

Weiterführende Links:
http://www.ladadi.de/fileadmin/user_upload/Formulararchiv/Internet/S_2/sachverstaendige_vaws.pdf

zurück...