Presse-Archiv 2005

Stellungnahme zum Kommentar "Gnadenlos" im Darmstädter Echo

23.02.2005

Darmstadt-Dieburg - Das Veterinäramt des Kreises verwahrt sich gegen den unterschwelligen Vorwurf, mit zweierlei Maß zu messen. "Die Abteilung handelt nicht nach Sympathie, sondern aufgrund von Fakten und rechtlichen Grundlagen", betont Landrat Alfred Jakoubek. Das Veterinäramt werde stets dann tätig, wenn sie von tierschutzwidrigen Zuständen erfahre - unabhängig davon, ob eine "einfache Privatperson" oder eine große Firma betroffen sei.

Für die Beschlagnahme der Pferde habe aufgrund lang andauernder untolerierbare Zustände ein richterlicher Beschluss vorgelegen, der laut Veterinäramt sicherlich nicht ergangen wäre, wenn die Wiesen nur verschneit und sonst in Ordnung gewesen wären. Die in dem Kommentar angesprochene Schweinehaltung in Otzberg habe das Amt sehr wohl ständig im Blick: "Missstände wurden und werden nicht geduldet, sondern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abgestellt und verfolgt." Die rechtliche Situation bei der Massentierhaltung sei jedoch schwierig. Im Rahmen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 15. Oktober 2001 ist, wie die Amtstierärzte erläutern, neben allgemeinen Grundsätzen die Haltung von Kälbern und Legehennen geregelt. Bis heute fehlen allerdings entsprechende Vorgaben für die Schweinehaltung, obwohl die früher maßgebliche Schweinehaltungsverordnung von 1994 seit Inkrafttreten der neuen Tierschutz-Nutztierverordnung nicht mehr gilt. Es liege derzeit somit zwar eine tierseuchen-, nicht jedoch eine tierschutzrechtliche Schweinehaltungsverordnung vor. Die Materie sei für Laien ausgesprochen schwierig zu überschauen und erst recht zu beurteilen. "Die Mitarbeiter des Veterinäramts orientieren sich stets an aktuellem Recht und Gesetz, damit ihr Handeln auch einer möglichen juristischen Prüfung standhält", so der Landrat.

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