Presse-Archiv 2005

Stellungnahme aus dem Landratsamt

"Verabscheuungswürdige Tat"

05.08.2005

Darmstadt-Dieburg - "Mehr als verabscheuungswürdig" nennt Landrat Alfred Jakoubek die Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch, die seinem ehemaligen Fahrer zur Last gelegt werden. Der Verdächtige wurde nach seiner Festnahme und einem Geständnis fristlos aus dem Dienst bei der Kreisverwaltung entlassen.  Jakoubek ist von den Vorgängen nach wie vor tief erschüttert, zumal er sieben Jahre lang fast täglich Kontakt zu diesem Mann hatte.

Die 1999 und 2004 zugetragenen "Gerüchte", die heute in der Presse als "Hilfeschrei" qualifiziert werden, haben den Landrat und seinen Büroleiter durchaus zu konkreten Maßnahmen veranlasst. Büroleiter Grimm hatte den einzig namentlich benannten Personen, wie berichtet, dringend empfohlen, die Polizei bzw. einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Vorgänge von dort überprüfen zu lassen. Eine Kontaktaufnahme mit der Polizei fand auch tatsächlich statt.

Nachdem Rückmeldungen seitens der Betroffenen oder Staatsanwaltschaft bzw. Polizei nicht erfolgten, konnte und musste davon ausgegangen werden, dass es sich um rechtlich nicht haltbare bzw. nicht zu belegende Gerüchte zu Lasten des ehemaligen Fahrers handelte.

Dem Landrat war nicht die Möglichkeit eröffnet, hier eigene arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten, nachdem die Ermittlungsbehörden nicht tätig wurden.

Gleichwohl - und nach damaligem Kenntnisstand möglicherweise sogar unter Außerachtlassung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflichten - wurde der (ehemalige) Fahrer noch einmal im Juni dieses Jahres von Büroleiter Grimm auf die Sache angesprochen. Er wurde darauf hingewiesen, sein Verhalten so einzustellen, dass es keinerlei Grund für irgendwelche Beanstandungen oder Verdächtigungen geben könne. Mit dieser Maßnahme ist Büroleiter Grimm möglicherweise über das hinaus gegangen, was arbeitsrechtlich zulässig ist. Hier darf nicht der Fehler begangen werden, den heutigen Erkenntnisstand als Messlatte für damaliges Handeln anzusetzen. Anlass für weitere Maßnahmen bestand seinerzeit unter Beachtung aller Fürsorge- und Sorgfaltspflichten nicht.

Dies gilt jedenfalls für das Landratsamt und dessen Büroleiter Grimm im Hinblick auf die dort vorliegenden Informationen.

Ob und inwieweit Dritte damals über konkretere Kenntnisse verfügten, gleichwohl nicht handelten, und welche rechtlichen Konsequenzen heute für diese Dritten aus ihrem Unterlassen folgen, will der Landrat nicht bewerten. Immerhin ist offensichtlich auf Rat des Büroleiters Grimm hin 2004 eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet worden. Auch kristallisiert sich zunehmend heraus, dass beispielsweise die Campingplatzpächter wohl über ganz konkrete Vorfälle wussten, von denen sie die zuständigen Behörden nicht in Kenntnis setzten. Entsprechendes ist jedenfalls den Berichten in den Medien zu entnehmen. Inwieweit die Staatsanwaltschaft in dieser Richtung unter dem Aspekt des "Wegschauens" ermittelt, ist nicht bekannt.

Angesichts des Ausmaßes der erhobenen Vorwürfe ist es nach Ansicht von Landrat Alfred Jakoubek bedauerlich, dass in einigen Medien die furchtbare Tat in den Hintergrund rückt und statt dessen eine politische Dimension konstruiert wird.

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