Presse-Archiv 2005

Blutproben bei Geflügel

14.10.2005

Darmstadt-Dieburg – Umfangreiche Untersuchungsmaßnahmen sollen helfen, das mögliche Einschleppen der Geflügelpest, zum Beispiel durch Zugvögel, frühzeitig zu erkennen. Eine neue Verordnung schreibt vor, dass Geflügelhalter, die mehr als hundert Hühner, Truthühner und -hähne, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse gewerbsmäßig nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen halten, ihre Tiere untersuchen müssen. Dies gilt auch für private Geflügelzüchter. Die Tierhalter sind verpflichtet, bis zum 15. Dezember 2005 Blutproben zu entnehmen, um sie auf Influenza-A-Viren der Subtypen H 5 und H 7 testen zu lassen. Die Proben sollen, bei gewerbsmäßiger Geflügelhaltung, vorwiegend bei der Schlachtung entnommen werden. Bei lebenden Tieren muss ein Tierarzt hinzugezogen werden. Probengefäße, Begleitscheine und Hinweise zur Entnahme gibt es beim Veterinäramt des Kreises (Haardtring 369 in Darmstadt, Telefon 06151/951610). Dort müssen die Proben auch wieder abgegeben werden. Die Tests werden dann im Landeslabor in Gießen analysiert. Das Veterinäramt teilt mit, dass die Untersuchung auf Rechnung der Tierhalter geschieht.

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