Presse-Archiv 2005

Zugunsten von Gesprächen stellt Landkreistag Klage gegen das Land zurück

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

25.11.2005

Wiesbaden - „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Mit diesem Hinweis stellt der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Alfred Jakoubek (Darmstadt-Dieburg), die Entscheidung der Mitgliederversammlung vom 25. November 2005 der Öffentlichkeit vor, die ein Jahr zuvor beschlossene Verfassungsklage zunächst bis Mitte 2006 zurückzustellen. Bis dahin will der Verband laut Jakoubek abwarten, inwieweit die Landesregierung ihre Zusage erfüllt, Maßnahmen zur Konsolidierung der Kreishaushalte auf den Weg zu bringen.

Wie Jakoubek weiter ausführt, hebt dieser Beschluss zwar nicht die Entscheidung auf, die von der Mitgliederversammlung 2004 getroffen wurde. Seinerzeit hatte die Mitgliederversammlung angesichts der dramatischen Finanzsituation der hessischen Landkreise beschlossen, den Staatsgerichtshof zur Prüfung der Frage anzurufen, ob die Finanzausstattung der Landkreise und die Finanzausgleichs-Regelungen des Landes Hessen noch mit Art. 137 Abs. 5 Hessischer Verfassung in Einklang steht. Der Beschluss trägt aber der Tatsache Rechnung, dass inzwischen konstruktive Verhandlungen zwischen der Landesregierung und dem Hessischen Landkreistag eingeleitet wurden.

Im Mai 2005 hatte der hessische Ministerpräsident dem Verband ein Gespräch vorgeschlagen, um Möglichkeiten zur Abwendung der Klage auszuloten. „Wenn der Ministerpräsident zu einem Gespräch einlädt, dann nimmt der Hessische Landkreistag dieses Angebot selbstverständlich wahr“, so Jakoubek.

Dieses Gespräch hat im Juli 2005 stattgefunden. Dabei war das Land außer durch den Ministerpräsidenten auch durch den Innenminister, den Finanzminister und den Chef der Staatskanzlei vertreten. Nach Meinung von Jakoubek macht schon die hochrangige Vertretung des Landes deutlich, welche Bedeutung das Land diesem Gespräch beigemessen hat. Dies wurde vom Hessischen Landkreistag ausdrücklich begrüßt. Gleichermaßen wurde begrüßt, dass die Landesregierung die dramatische Finanzsituation der Landkreise anerkannt und zugesagt hat, auf eine Konsolidierung der Kreishaushalte hinzuwirken. Dazu haben beide Seiten sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe verständigt, in der das Land durch drei Minister vertreten sein wird. Die Aufgabe dieser Arbeitsgruppe besteht darin, sowohl konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmen, als auch konkrete Vorschläge zur finanziellen Entlastung der Kreishaushalte zu erarbeiten.

Jakoubek abschließend: „Es bleibt zunächst abzuwarten, inwieweit das Land seiner Zusage, die Situation der Kreisfinanzen durch Reformen zu verbessern, entspricht. Ansonsten bleibt es bei dem Beschluss der Mitgliederversammlung, den Staatsgerichtshof anzurufen, um auf diesem Wege eine Verbesserung der Finanzlage der Kreise zu erreichen.“

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