Presse-Archiv 2005

Schächten nur mit Ausnahmegenehmigung

18.01.2005

Darmstadt-Dieburg - Das Veterinäramt des Kreises hat für das bevorstehende muslimische Opferfest "Kurban" am 20. Januar keine Ausnahmegenehmigung für eine Erlaubnis zum Schächten erteilt. Wie das Veterinäramt mitteilt, ist das betäubungslose Schlachten von Tieren generell verboten, zur Wahrung des Grundrechts der freien Religionsausübung sei jedoch eine gesetzliche Ausnahme möglich, wenn es sich um einen traditionellen Ritus handelt. Da keine Anträge gestellt wurden, wird davon ausgegangen, dass auch keine Schlachtungen stattfinden. Gleichwohl warnt die Behörde Schäfer und Züchter, wissentlich Schafe an Personen abzugeben, die ohne Genehmigung schächten. Schließlich handelt es sich um einen Ordnungswidrigkeitstatbestand. Bei entsprechenden Kundenwünschen kurz vor dem Fest sei daher Vorsicht geboten.

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