Presse-Archiv 2005

Heizöltanks überprüfen lassen

28.07.2005

Darmstadt-Dieburg - Um einen Prüfstau zu vermeiden, empfiehlt die Untere Wasserbehörde, Heizölanlagen, die vor dem 1. Oktober 1993 eingebaut wurden, von Sachverständigen kontrollieren zu lassen. Nicht betroffen hiervon sind Anlagen, die nach dem 1. 10. 1993 eingebaut wurden. Hier gilt, dass diese Anlagen unverzüglich zu prüfen sind, sofern bislang noch keine Sachverständigenprüfung erfolgt ist. Da die Gutachten nur von besonders zugelassenen Organisationen erstellt werden dürfen und nicht etwa von Wartungs- oder Heizungsbaufirmen und die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist am 14. Februar 2006 endet, ist es angesichts der zu erwartenden Flut von Aufträgen angebracht, sich rechtzeitig um einen Prüftermin zu kümmern. Die Untere Wasserbehörde hat rund 30 000 Anlagenbetreiber angeschrieben beziehungsweise schreibt sie noch an und weist persönlich auf die einmalige Prüfpflicht hin. Doch unabhängig davon rät Erste Kreisbeigeordnete Celine Fries zu selbstständigem Handeln, damit der Endtermin eingehalten werden kann. Die Überprüfung kostet, je nach Größe der Anlage, zwischen fünfzig und hundert Euro. Wer die Begutachtung unterlässt, riskiert nach dem Stichtag ein Bußgeld von 300 Euro und muss Versäumtes nachholen.

Eine Liste der geeigneten Sachverständigen steht im Internet (www.ladadi.de) oder kann nach telefonischer Bestellung zugesandt werden (06151/8811420). Anhand der bereits vorliegenden Prüfberichte zeichnet sich ab, dass insbesondere das Fehlen einer Antihebersicherung beanstandet wurde. Von der seit Februar 2004 geltenden Vorschrift ausgenommen sind oberirdische Anlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten sowie unterirdische Lagertanks. Diese Behälter unterliegen ohnehin einer regelmäßigen Prüfpflicht.

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