Presse-Archiv 2005
Verhaltensregeln für Geflügelhalter
Nicht in Hysterie verfallen
21.10.2005
Darmstadt-Dieburg - Nachdem am Mittwoch vom Bundesumweltministerium die Stallpflicht für Geflügel erlassen worden ist, stehen beim Veterinäramt des Landkreises die Telefone nicht mehr still. Offensichtlich ist bei den Tierhaltern eine große Verunsicherung eingekehrt, Amtsleiter Dr. Andreas Schweigmann zählt die Anrufe schon in Dutzenden. Hintergrund der Telefonate sind die in der Bundesverordnung angesprochenen Ausnahmegenehmigungen, die allerdings immer noch nicht näher definiert sind. Viele Anrufer meinen, dass gerade für sie eine Ausnahme bestehen müsse, "weil ich doch nur drei Enten habe". Generell gilt jedoch, dass ab sofort und bis einschließlich 15. Dezember Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten ist. Allenfalls möglich ist eine Tierhaltung in, so die Verordnung, überdachten, an den Seiten gegen das Eindringen von Vögeln geschützten Volieren, wenn mindestens einmal pro Monat eine klinische tierärztliche Untersuchung stattfindet und einmal bis zum 15. Dezember eine serologische Untersuchung auf das Influenza-A-Virus H5N1 erfolgt. Diese Art der Haltung ist dem Veterinäramt anzuzeigen. Hiervon abweichende Genehmigungen können in streng begrenzten und begründeten Einzelfällen erteilt werden, wenn andere Maßnahmen zur Isolation der Tiere getroffen werden. Welche dies sein können, sagt die Verordnung allerdings nicht. Hier müssen im Einzelfall in Absprache mit dem Veterinäramt Lösungen gesucht werden.
Angesichts der Hochsaison für Tierschauen im Kreisgebiet - allein der Landkreis erfüllt in den nächsten vier Wochen mehr als 15 Pokalwünsche für preisgekrönte Tiere - bangen viele Veranstalter um ihre Ausstellungen. Nach derzeitigem Stand können diese jedoch stattfinden. Problemlos dürften die lokalen und regionalen Züchtertreffen (bis auf Kreisebene) sein, schwieriger wird es für überregionale Ausstellungen - wie zum Beispiel am 29. und 30. Oktober in Groß-Umstadt, wo eine mit viel Aufwand vorbereitete Landesschau organisiert wurde. Wie das Veterinäramt auf Grund des Erlasses mitteilt, muss das ausgestellte Geflügel bis zum Zeitpunkt der Schau in geschlossenen Ställen gehalten werden und spätestens 48 Stunden vor Beginn der Prämierung klinisch tierärztlich untersucht sein. Eine entsprechende Bescheinigung ist dem Veranstalter vorzulegen. Das Veterinäramt wird dies auch kontrollieren. Säumige Tierhalter können damit rechnen, dass die Ausstellung für sie zu Ende ist, bevor sie richtig begonnen hat.
Schweigmann rät den Tierhaltern über die Stallpflicht hinaus, Grundregeln der Hygiene zu beachten. Eine getrennte Stallkleidung gehört dazu genauso wie intensive Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Unkontrollierte Zukäufe und Kontakt zu Wildvögeln sollten vermieden werden.
Kontrollen durch das Veterinäramt können nur stichprobenweise vorgenommen werden. Angesichts der Situation appelliert Schweigmann jedoch an die Einsicht der Geflügelhalter. Außerdem dürfte die Sensibilität von Nachbarn geweckt sein. Das Veterinäramt rechnet gerade aus diesem Bereich mit besorgten Hinweisen. Andreas Schweigmann warnt allerdings vor Hysterie: "Wir sind in einer Phase der Prophylaxe und wollen den Ausbruch der Vogelgrippe verhindern, noch haben wir sie nicht".