Presse-Archiv 2005

Keine Anklage gegen Ex-Gersprenz-Geschäftsführer

Ohne erwiesenen Vorsatz kein Prozess

21.02.2005

Darmstadt/Reinheim - Die Staatsanwaltschaft wird gegen den früheren Geschäftsführer der Gersprenz-Gesellschaft in Reinheim keine Anklage erheben. Der entsprechende Strafantrag wegen Betrugs und Bilanzfälschung, den der Kreisausschuss im Auftrag des Kreistages gestellt hatte, wurde jetzt zurückgewiesen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft Darmstadt als auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestätigen zwar, dass der vom Kreis Beschuldigte gegen Bilanzrecht verstoßen habe, gestehen ihm allerdings zu, er habe sich im Bezug auf den Inhalt der Bilanzen "geirrt". Folglich sei "mangels nachweisbaren Vorsatzes ein strafrechtlich relevantes Verhalten hinsichtlich des Vorwurfs der Bilanzfälschung nicht gegeben". Für den Kreisausschuss, der die Fehlbuchungen in den Abschlussberichten der Jahre 1999 und 2000, durch die Gewinne in Verluste umgemünzt wurden, mehrfach kritisch hinterfragt hatte, lange hingehalten wurde und sich am Ende um 150.000 Euro betrogen sah, ist diese Interpretation der Anklagebehörde äußerst unbefriedigend. Das Gremium hält angesichts der staatsanwaltschaftlichen Bewertung ein mögliches Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt jedoch für wenig aussichtsreich.

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