Presse-Archiv 2005

Kreisverwaltung informiert Züchter

Schutz vor Vogelgrippe

13.09.2005

Darmstadt-Dieburg – „Gezielt vorsorgen, statt Hysterie verbreiten" unter diesem Motto konnten sich am vergangenen Donnerstag (8.) rund 100 Geflügelzüchter über die Gefahren der Geflügelpest informieren. Landrat Alfred Jakoubek hatte den gefährdeten Personenkreis ins Darmstädter Landratsamt eingeladen, um mit Hilfe von Experten vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie vom Gesundheitsamt Darmstadt rechtliche Rahmenbedingungen und Schutzmaßnahmen vorzustellen.

Die derzeit in Asien verbreitete Vogelgrippe kann nach Auffassung der Fachleute schnell von einer Epidemie, der Ausbreitung in einer begrenzten Region zur Pandemie, der weltweiten Gefahr wachsen. Zudem werden immer mehr Fälle bekannt, bei denen die „Tierkrankheit" auch auf Menschen übertragen wurde. Seit dem ersten bekannt gewordenen Befund 1997 in Hong Kong konnte noch kein wirksamer Impfstoff entwickelt werden. Grund dafür ist beispielsweise, dass sich das „Killervirus H5" ständig verändert. Das Vogelgrippevirus alleine ist für den menschlichen Körper unschädlich, trifft es jedoch auf ein anderes, „herkömmliches" Grippevirus kann es mutieren und wird auch für den Menschen zur Gefahr. Eine Grippeimpfung bietet damit zwar keinen Schutz vor der Vogelgrippe, trägt jedoch dazu bei, dass das Virus nicht mutieren und somit die Krankheit ausbrechen kann.

Hauptübertragungsweg des Virus ist der Kot des Geflügels. Es stirbt bei einer Temperatur von mehr als 60° C ab und kann ansonsten bei Trockenheit bis zu einem Monat noch übertragen werden. Zum Schutz sollten daher insbesondere die Tierställe gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Aus hygienischen Gründen empfiehlt die Veterinärverwaltung zudem das Tragen von Schutzkleidung.

Jeder Geflügelzüchter hat nach der Viehverkehrsordnung seinen Bestand dem Veterinäramt zu melden. Bestandteil dieses Katasters sind Angaben über Art (Enten, Tauben, Hühner etc.) und Herkunft (Vorbesitzer) der Tiere. Zudem enthält es Angaben über den Transport hin zum bzw. beim Verkauf weg vom Züchter. Wer mehr als 100 (Geflügel-) Tiere besitzt, ist zudem verpflichtet, die täglichen odesfälle schriftlich aufzuzeichnen. Bei mehr als tausend Hühnern oder anderem Geflügel ist die tägliche Legeleistung (Gesamtzahl der Eier) schriftlich anzugeben. In Anbetracht der klinischen Symptomatik, lässt sich dieser Aufwand erklären. Neben den äußeren Anzeichen, wie blauroten Verfärbungen der ungefiederten Haut des Tieres sinkt die Legeleistung einhergehend mit der Futter- und Wasseraufnahme des kranken Geflügels. Die Inkubationszeit, die Zeitspanne zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Vogelgrippe, reicht von wenigen Stunden bis zu etwa drei Tagen beim Tier. Im Vergleich zum Menschen kann die Avian Flu auch erst nach rund zwei Wochen ausbrechen. Anzeichen dafür können akut auftretendes hohes Fieber, Husten oder Atemnot sein. Im Verdachtsfall sollte sofort der Hausarzt aufgesucht werden, der anhand des Blutbildes die Avian Flu von einer herkömmlichen Grippe unterscheiden und notfalls weitere Schritte einleiten kann. Weitere Informationen sind beim Veterinäramt unter der Rufnummer 06151 / 95161-0 oder beim Gesundheitsamt unter 06151 / 3309-0 erhältlich.

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