Presse-Archiv 2006
Regress im Pflegefall
12.04.2006
Darmstadt-Dieburg - Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die von ihnen bezogene Rente nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, übernimmt in der Regel das Sozialamt die Verpflichtungen. Allerdings wird die Behörde bestrebt sein, unterhaltspflichtige Kinder in Regress zu nehmen. Diese wissen allerdings oft nicht, wie sie den Regressforderungen begegnen sollen. In einem Vortrag der Kreisvolkshochschule klärt ein Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht über die Vorgehensweise auf und erläutert auch, welche finanziellen Belastungen auf Kinder zukommen können. Der Vortrag beginnt am 26. April um 18 Uhr im Historischen Rathaus in Roßdorf.