Presse-Archiv 2006

Kreisgewerbeamt schließt dubiose Verkaufsveranstaltung

Traum vom Gewinn platzt schnell

16.02.2006

Darmstadt-Dieburg - Schon wieder haben Mitarbeiter des Ordnungs- und Gewerbeamts des Landkreises eine Verkaufsveranstaltung vorzeitig beendet und den Verkäufern die Tour vermasselt. Ohne die erforderliche Genehmigung hatte eine Firma in eine Landgaststätte in Alsbach-Hähnlein eingeladen und gleichzeitig diverse Geschenke wie Firmenpräsente im Wert von 65 Euro sowie Kaffee, Gebäck, Wein, Landbrot, kostenloses Essen, DVD-Player und andere Dinge angekündigt. Eine aufmerksame Kundin hatte die Gemeindeverwaltung in Alsbach-Hähnlein informiert, diese wiederum wendete sich an das Kreis-Gewerbe- und Ordnungsamt.

Als die Überraschungsgäste vom Landratsamt zusammen mit Kollegen des Alsbacher Ordnungsamts kurz nach Beginn der Veranstaltung im Nebenraum der Gaststätte ankamen, trafen sie rund 20 überwiegend ältere Besucher, zwei Verkäufer und einen Tisch an, auf dem ein Kochtopfset, ein Messerset, diverse Aloe Vera-Produkte, eine Künstlerpuppe sowie mehrere Kleinteile zur Präsentation aufgebaut waren. Zusätzlich entdeckten die Kontrolleure unter einer Decke einen so genannten Elektrosmog-Reduzierer, der eher einer Magnetfelddecke glich. Auf den Tischen lagen außerdem vor den Gästen persönliche Gutscheine - Wert 65 Euro - zur Teilnahme an einer Lotterie einer Firma aus Hamburg sowie eine Teilnahmekarte an einem Reisegewinnspiel.

Da die beiden Verkäufer zwar unbefristete Reisegewerbekarten jedoch keine Genehmigung für das im Fachjargon so bezeichnete Wanderlager vorlegen konnten, wurde der Kaffee-Nachmittag abrupt beendet. Auf die beiden Verkäufer wartet ein Bußgeld von bis zu 800 Euro, das sich noch erhöhen könnte. Geprüft wird nämlich derzeit zusätzlich, ob es Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz und - im Fall der Lotterielose - gegen die Gewerbeordnung gegeben hat.

Das Gewerbe- und Ordnungsamt des Kreises weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass hinter der vermeintlichen Schnäppchenjagd und den kostenlosen Beigaben oft nur heiße Luft steckt. Die angebotenen Waren seien oft überteuert und die "tollen" Geschenke ihr Geld nicht wert. Die Behörde ist weitgehend auf Hinweise angewiesen, um einschreiten zu können. Wer also verlockende Einladungen in seinem Briefkasten hat, sollte sich beim Ordnungsamt seiner Gemeinde oder im Landratsamt melden (Telefon 06071/8811333). Auch Gaststättenbetreibern rät das Gewerbeamt, entsprechende Reservierungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu melden. Sonst könnten auch sie zu den Geprellten zählen.

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