Presse-Archiv 2006

Das Geheimnis des Bürgermeisters

24.08.2006

Darmstadt-Dieburg - Es sei schon erstaunlich, mit welchen Mitteln Babenhausens Bürgermeister Reinhard Rupprecht im Zusammenhang mit dem Babenhäuser Schloss agiere, kommentiert Landrat Alfred Jakoubek die bürgermeisterlichen Versuche, die Verantwortung auf Andere zu lenken. Rupprechts Vorwurf, der Landkreis habe die Brandschutzauflagen im Schloss nie geprüft, sei absolut unhaltbar, es habe keine Versäumnisse gegeben und die Forderung Rupprechts nach sofortiger Klärung sei blinder Aktionismus. Ein Anruf im Landratsamt hätte genügt, so der Landrat, und Bürgermeister Rupprecht wäre über Dinge aufgeklärt worden, die er teilweise sowieso schon wusste.

Die Bauaufsicht habe zusammen mit dem Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises mehrere Überprüfungen im Schloss vorgenommen. Und zwar immer dann, wenn von dem früheren Besitzer oder dem Nachlassverwalter Nutzungsänderungen beantragt worden seien. Diese Nutzungsänderungen gaben der die Bauaufsicht keine Veranlassung, das Schloss zu schließen. Denn diese verschiedene Nutzungen machten gerade mal 20 Prozent der Gesamtnutzung aus, lediglich bei hundert Prozent Nutzung hätte die Bauaufsicht das Schloss schließen können, wenn Auflagen brandschutzrechtlicher oder anderer Art nicht eingehalten worden wären. Von diesen kleineren Nutzungen sei nie ein Gefährdungspotenzial ausgegangen. So wurde beispielsweise bei einer zeitweiligen Kindergartennutzung die Brandmeldeanlage auf die Leitstelle in Dieburg aufgeschaltet, nach Beendigung des Kindergartenprojekts jedoch wieder abgeschaltet. Der Vorwurf Rupprechts, der Kreis habe seit 1999 nichts getan, entbehre jeder Grundlage, allein zwischen 1999 und 2004 gab es rund 20 Kontakte zwischen Bauaufsicht und ehemaligem Besitzer beziehunsgweise Nachlassverwalter. Dabei wurden auch Mängel festgestellt oder besprochen. Für die jeweilige Teilnutzung des zu 80 Prozent leer stehenden Schlosses war der Brandschutz gewährleistet. Es habe für punktuell stattfindende Kleinveranstaltungen keinen Handlungsbedarf gegeben, ein komplettes Brandschutzkonzept umzusetzen. Hätte die Bauaufsicht tatsächlich die Schließung verfügt, wäre das eine Überreaktion gewesen, die letztendlich vor keinem Gericht Bestand gehabt hätte.

Woher Bürgermeister Rupprecht die Summe von zwei bis drei Millionen Euro für Brandschutzmaßnahmen habe, sei allen Fachleuten ein Rätsel. Diese Annahme könne lediglich aus einer äußerst flüchtigen Betrachtung entstehen. Denn schließlich sei der Aufwand für Brandschutz von der künftigen Nutzung abhängig. Im Übrigen verweist Landrat Jakoubek darauf, wieso die Stadt Babenhausen den Brandschutz zum Nulltarif haben kann. Wenn, wie der Landrat vorgeschlagen hat, die Stadt in einem Bieterwettbewerb das Schloss zur Verpachtung im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags an einen Investor überträgt, kann zum einen der Investor den Schuldendienst für das von der Stadt aufgenommene Darlehen als Erbbaupacht aufgeben. Zum anderen würde ein Investor im Rahmen seines Nutzungskonzepts nicht nur die Sanierung, sondern auch den entsprechenden Brandschutz übernehmen. Wieso nunmehr die Stadt eine Brandschutzsanierung auf ihre Kosten vornehmen soll, bleibt das Geheimnis des Bürgermeisters. 

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