Presse-Archiv 2006

Stallpflicht verlängert

04.05.2006

Darmstadt-Dieburg - Die zunächst auf den 30. April befristete Stallpflicht für Geflügel wurde, so teilt das Veterinäramt des Kreises mit, vorerst bis zum 15. Mai verlängert. Laut Bundesregierung soll diese Frist gegebenenfalls noch weiter verlängert werden. Etwas freundlicher gestaltet sich die Situation hauptsächlich für private Geflügelhalter. Wenn sie denn eine fest überdachte, an den Seiten dicht mit Maschendraht versehene Voliere vorweisen können, sollen ab dem 15. Mai die seither erforderliche Anzeigepflicht beim Veterinäramt und die monatlichen tierärztlichen Untersuchungen entfallen.

Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Freilandhaltungen, die bisher nur äußerst restriktiv erteilt werden durften, sollen dann etwas erleichtert werden. Nach dem momentanen Verordnungsentwurf wird es aber in jedem Fall bei Auflagen zu regelmäßigen tierärztlichen Untersuchungen, Blutprobenentnahmen und weiteren Beschränkungen bleiben.

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