Presse-Archiv 2006

Nur noch mit Pflegeerlaubnis

15.02.2006

Darmstadt-Dieburg - Vor dem Hintergrund, dass die Qualität der Tagespflege gesteigert und die spezifische Anforderung gleichrangig mit der Erziehung in Kindertagesstätten werden sollen, muss das Jugendamt künftig eine Erlaubnis für Tagespflegepersonen erteilen. Ein neues Gesetz soll  außerdem so unerfreuliche Vorkommnisse wie Vernachlässigung der Tagespflegekinder vermeiden.

Wer künftig Kinder mehr als 15 Stunden gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen will, muss sich demnach erst eine Genehmigung beim Jugendamt einholen. Gleichzeitig muss die dafür erforderliche Eignung nachgewiesen werden. Geeignet ist, wer die notwendige Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten hat und kindgerechte Räume zur Verfügung stellen kann. Je nach Voraussetzung können bis zu fünf Plätzen genehmigt werden. 

Das Jugendamt hat inzwischen einen Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis entwickelt und dem Kooperationspartner Tageskinder- und Tageselternvermittlungsstelle übergeben. Aktuell und offiziell arbeitet das Kreisjugendamt mit rund 150 Tagesmüttern zusammen. Allerdings dürften dazu schätzungsweise 150 bis 200 Tagesmütter kommen, die Kinder auf Grund von privaten Kontakten betreuen und dem Jugendamt bisher nicht bekannt sind. Das Jugendamt hofft, auch diese Personen zu erreichen. Schließlich ist nach dem neuen Gesetz eine Betreuung ohne Pflegeerlaubnis ordnungswidrig. Und das kann bis zu 500 Euro kosten.

Interessierte, die eine Pflegeerlaubnis wollen, können sich an die Tageskinder- und Tageselternvermittlungsstelle wenden (Hügelstraße 28 in Darmstadt, Telefon 06151/426036). Dort gibt es auch Auskünfte über die Voraussetzungen und die erforderlichen Formulare.

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