Presse-Archiv 2007

Patientenverfügung und mehr

25.04.2007

Darmstadt-Dieburg - Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann es sehr schnell passieren, dass Betroffene nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen, Geldverkehr oder andere Formalitäten entscheiden können. Damit jedoch im Falle eines Falles so gehandelt wird, wie man es sich vorstellt, ist es ratsam, frühzeitig vorzusorgen. Während die Patientenverfügung Wünsche über ärztliche Behandlung festlegt, wird mit der Vorsorgevollmacht eine Person des Vertauens bestimmt. In der Betreuungsverfügung wird eine Person benannt, die - falls erforderlich - über das Vormundschaftsgericht bestellt wird.

Die Verbraucherberatung Dieburg hält den Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" bereit, er kostet 5,90 Euro und wird auf Wunsch auch zugeschickt. Hauswirtschafts- und Verbraucherberatung Dieburg, im Landratsamt Dieburg, Telefon 06071 / 881 - 2072, E-Mail VerbraucherberatungDieburg@remove.this.web.de.

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