Presse-Archiv 2007

Forderungen zum Flughafenausbau präzisiert

04.05.2007

Darmstadt-Dieburg - Der Landkreis hat seine Anfang März formulierten Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Frankfurter Flughafens präzisiert, nachdem es nach der Erörterung der bisher erhobenen Stellungnahmen zu Änderungen in diesem Verfahren gekommen ist. In einem Schreiben an das Regierungspräsidium beruft sich der Landkreis vor allem auf die bis 2020 prognostizierten Flugbewegungen und die damit verbundenen zusätzlichen Lärmbelästigungen für den Landkreis und seine 23 Kommunen. Wie Landrat Alfred Jakoubek mitteilt, gehen die Prognosen an allen 14 Messpunkten im Landkreis davon aus, dass die Dezibelwerte der Planung für 2020 die bisherigen Werte für 2015 deutlich übertreffen. Zwar gebe es eine Kapazitätsgrenze von rund 700 000 Flugbewegungen pro Jahr, doch Sachverständige sprächen bereits von mehr als 900 000. Vor diesem Hintergrund fordert der Landkreis, dass die Bürgerinnen und Bürger vor zusätzlichen Belastungen zu schützen seien. Gleichzeitig seien nachteilige Auswirkungen auf die Kreisentwicklung zu minimieren. Die Siedlungsbeschränkungen sowie Nutzungsbeeinträchtigungen von Liegenschaften im Landkreis seien in der Planung 2020 spürbar ausgeprägter als in der bisherigen Planung. Landrat Jakoubek betont, das sich der Landkreis grundsätzlich nicht gegen den Ausbau wende, allerdings müssten die Belange des Kreises und der Kommunen berücksichtigt werden.

Da jedoch die Planfeststellungsverfahren, so Jakoubek, keine konkreten und sachgerechten Angaben zu den Auswirkungen des Flughafenausbaus enthalten, hat der Kreisausschuss mehrheitlich einen Forderungskatalog beschlossen. Danach drängt der Landkreis auf die Einhaltung aller Komponenten des Mediationsergebnisses und die Festschreibung eines Nachtflugverbots mit stark eingegrenzter Ausnahmeregelung. Lärmschutz muss gerade auch für die sensiblen Tagesrandzeiten gemäß der Mediation gewährleistet sein. Die Liste enthält außerdem die Forderung nach einem Programm zur Lärmminderung beziehungsweise -vermeidung. Dieses soll eine Kontingentierung von Fluglärm und die Festlegung von lokalen Lärmobergrenzen beinhalten. Gefordert wird darüber hinaus die Festschreibung von 701 000 Flugbewegungen pro Jahr und der Flugrouten. Zusätzlich wird die Einhaltung der "Minimum Noise Routes" (Flugrouten mit minimaler Lärmauswirkung durch Vermeidung des Überflugs von Wohngebieten in geringer Höhe) und die Forcierung lärmarmer An- und Abflugverfahren verlangt. Schließlich will der Landkreis eine sachgerechte Auseinandersetzung mit den Konsequenzen für die Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumentwicklung einschließlich der Festlegung von Maßnahmen zur Konfliktbewältigung.

Betroffen von der Zunahme des Fluglärms sind neben den Kreiskommunen auch die kreiseigenen Einrichtungen wie die Krankenhäuser in Jugenheim und Groß-Umstadt sowie die Schulen und nicht zuletzt die Kreishäuser in Darmstadt-Kranichstein und in Dieburg. Landrat Alfred Jakoubek geht davon aus, dass möglicherweise kostenintensive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind bis hin zu Nutzungsänderungen oder räumlichen Verlegungen. Daher fordert der Landkreis einen vom Planungsträger bereitgestellten Finanzfonds, aus dem die Kosten für Schallschutzmaßnahmen finanziert werden können. Außerdem sollen durch den Planungsträger Mittel in ausreichender Höhe vorgesehen werden, um Schadenersatzansprüche im Fall von Nutzungsänderungen oder Verlegung von Liegenschaften des Landkreises abzudecken. Vorsorglich hat der Landkreis seinem Schreiben an das Regierungspräsidium eine Liste mit knapp 200 potenziell betroffener Liegenschaften beigefügt.

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