Presse-Archiv 2007

Gericht gibt Bauaufsicht Recht

08.03.2007

Darmstadt-Dieburg - Beigeordneter und Baudezernent Christel Fleischmann begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt, mit der erneut bestätigt wurde, dass die Bauaufsicht des Landkreis mit ihren Genehmigungen zur Umgestaltung des Schwesternwohnheims in Jugenheim absolut richtig lag. Ein direkter Anwohner des Schwesternwohnheims hatte geklagt, weil er durch die Umgestaltung eine massive Beeinträchtigung seiner Wohnqualität sah. Bereits im September des vergangenen Jahres war er mit einem Normenkontrollantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert.

Wehren wollte sich der Anwohner mit seinem jetzt angestrengten Eilverrfahren insbesondere gegen Balkone, gegen einen Aufzugturm und gegen ein großes Fenster, die alle im Zuge des Umbaus entstehen sollen. Aus dem alten, unansehnlichen Schwesternwohnheim wird ein modernes Wohngebäude mit insgesamt 14 Einheiten. Der Anwohner, der sein Haus vor vielen Jahren erworben hatte, obwohl das Schwesternwohnheim schon stand, befürchtete eine zusätzliche Verschattung seines Hauses, mehr Immissionen durch die Nutzungsänderung und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre durch das große Fenster. Außerdem monierte er die Abstände zu seinem Grundstück und den vorgesehenen Ausbau des Dachgeschosses. Das Gericht widersprach in allen Punkten. Die Balkone seien in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, eine Minderung von Nachbarrechten sei nicht feststellbar. Außerdem liege die Möglichkeit, von Balkonen oder Fenstern aus in Nachbargrundstücke zu schauen, in der Natur der Sache und sei von Eigentümern oder Bewohnern eines Gebiets grundsätzlich hinzunehmen. Für rechtmäßig befand das Gericht außerdem die Abstände und den Ausbau des Dachgeschosses.

Landrat Jakoubek begrüßt die eindeutige Rechtsprechung vor allem auch, weil der Kläger im Vorfeld mit unwahren und unwürdigen Behauptungen Stimmung gegen den Landkreis und gegen den Bauherrn gemacht habe.

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