Presse-Archiv 2007

Förderschwerpunkt für Niedrigenergie

Lichtenberg-Schule in Ober-Ramstadt ist Modellschule

14.08.2007

Darmstadt-Dieburg – Die Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule in Ober-Ramstadt ist eine von 21 Schulen, die in das Förderprogramm des bundesweiten Modellvorhabens „Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen“ aufgenommen wurden. Das von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) aufgelegte Programm soll den Energieverbrauch an Schulen deutlich und nachhaltig senken. Dazu tragen nicht nur bauliche Maßnahmen bei, sondern auch das Verhalten der Nutzer. „Wichtiges Kriterium für den Zuschlag für die Ober-Ramstädter Schule war, dass von dem beauftragten Architektenbüro werk.um Lösungen für die Sanierung entwickelt wurden, die auch von anderen sanierungsbedürftigen Stahlbeton-Schulen übernommen werden können“, so die Einschätzung von Fleischmann. Vorbildlich sei auch, dass mit der Firma Caparol ein Industrieunternehmen als Kooperationspartner für das modellhafte Sanierungsverfahren gewonnen werden konnte.

Bevor mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, muss der dena auf der Basis des eingereichten Exposés ein umfassendes Konzept vorgelegt werden, aus dem Details über konkrete bauliche, pädagogische und ergänzende Maßnahmen sowie die zeitliche Planung hervorgehen. In der Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule soll die Energie beispielsweise dadurch eingespart werden, dass die so genannte „Gebäudehülle“ saniert wird. Eine ausgeklügelte Dämmung wird durch eine leistungsfähige Lüftung und ein modernes Heizsystem ergänzt. Die Beleuchtung soll so umgestellt werden, so dass sich der Stromverbrauch um 40 Prozent senkt. Mit besonderen Aktionen, wie Projekttage, Wettbewerbe und Wettkämpfe, sollen sowohl Schüler und Eltern als auch Lehrer und andere Schulangestellte dazu motiviert werden, den Prozess des Energiesparens mit zu gestalten.

Die Förderung der Schulsanierung erfolgt durch zinsverbilligte Kredite, deren Höhe sich nach der zu erwartenden Energieeinsparung richtet. Wird der Grundenergiebedarf insgesamt um mindestens 40 Prozent gesenkt, und somit ein „Zukunftsstandard“ im Sinne der Energieeinsparverordnung erreicht, liegt die Förderhöchstgrenze der dena bei 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche.

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