Presse-Archiv 2008

Erziehungshilfe in der Grundschule

17.06.2008

Darmstadt-Dieburg - Eine hohe Akzeptanz kennzeichnet die erste Bilanz des Zentrums für schulische Erziehungshilfe Ost, die - auf dem Gelände der Schule im Kirchgarten in Babenhausen - eine Abteilung des Beratungs- und Förderzentrums der Eduard-Flanagan-Schule ist. Wie Erster Kreisbeigeordneter Klaus Peter Schellhaas mitteilt, gab es im Zeitraum Dezember 2006 bis Dezember 2007 insgesamt 90 Beratungsfälle. Betroffen davon waren 82 Buben und 8 Mädchen. Zuständig ist das Zentrum für schulische Erziehungshilfe Ost für 26 Grundschulen im östlichen Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Das Zentrum ist, so Schellhaas, eine konsequente Weiterentwicklung der ersten Einrichtung dieser Art in Mühltal. Dort waren die Kapazitäten aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen deutlich überlastet. Das Präventionsangebot ist Bestandteil des Gesamtkonzepts schulischer Erziehungshilfe des Staatlichen Schulamts und der Stadt Darmstadt in Kooperation mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland/Rhein-Main. In der Praxis arbeiten Schule und Jugendhilfe zusammen, Sozialpädagoginnen und Förderschullehrerinnen kooperieren in einem Team, um verschiedene Sichtweisen und Handlungsansätze miteinander zu verbinden.

Zielgruppe sind Grundschüler mit sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten in der Regelschule. Häufigste Beratungsanlässe sind vielfältiges Stören des Unterrichts, Aufmerksamkeitsdefizite, Leistungsverweigerung, Auffälligkeiten im Umgang mit anderen Mitschülern sowie Rückzugs- und Isolierungstendenzen. In Frage kommt dann, quasi als unterste Stufe, eine einfache persönliche oder telefonische Fallberatung von Lehrkräften oder Eltern. Von dieser Möglichkeit wurde in 48 Fällen Gebrauch gemacht. Zu intensiven Beratungen kam es 33-mal. Dabei gab es so genannte Unterrichtshospitationen, außerdem Beratungen von Lehrern und Eltern sowie, bei Bedarf, eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen. Lediglich neunmal wurde die intensive Beratung durch eine ambulante Förderung ergänzt. Diese Förderung umfasst in der Regel vier Wochenstunden pro Schüler über einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten. In 86 Prozent der Fälle stellten die Schulen beziehungsweise die Lehrkräfte einen Beratungsantrag an das Zentrum für schulische Erziehungshilfe Ost. Eltern meldeten sich in zehn Prozent der Fälle, die restlichen vier Prozent der Anfragen kamen von Institutionen wie staatliches Schulamt, Erziehungsberatung oder Therapeuten.

Erster Kreisbeigeordneter Schellhaas betont, dass ständige Fortbildungen und Besuche von spezifischen Veranstaltungen gleichbleibendes hohes Qualitätsniveau der Mitarbeiterinnen garantieren. Zahlreiche Kooperationen und Vernetzungen ergänzen die Qualitätssicherung. Der gute Ausbildungsstand sei, so Schellhaas, auch der Grund für die gute Erfolgsquote. Lediglich in 14 Fällen wurde nach Ausschöpfung der präventiven Maßnahmen die Einleitung eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens im Sinne der Schule für Erziehungshilfe notwendig. 

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