Presse-Archiv 2008
EU-Führerscheintourismus ein Ende gesetzt
Landkreis siegt vor dem Bundesverwaltungsgericht
11.12.2008
Darmstadt-Dieburg – Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer Grundsatzentscheidung über die Anerkennung von Führerscheinen aus dem Europäischen Ausland obsiegt. Wer seinen Führerschein in Deutschland abgenommen bekommen hat und im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt diese von deutschen Behörden nicht anerkannt. Vorausgesetzt, in der ausländischen Fahrerlaubnis steht, dass der Wohnsitz des Inhabers sich in Deutschland befindet.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Wer wegen Trunkenheit am Steuer, Drogenmissbrauchs oder anderer Vergehen seinen Führerschein in Deutschland verliert, kann sich nicht durch die Hintertür im Ausland eine neue Fahrerlaubnis beschaffen“, so Landrat Alfred Jakoubek. Mit dem Urteil werde ein Missbrauch unterbunden, der ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr darstellt.
Geklagt hatte ein Bewohner aus dem Landkreis, dem wegen Drogenmissbrauchs sein Führerschein entzogen worden war. Der Kläger hatte in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis erworben – darin auch die Angabe, dass sein Wohnsitz in Deutschland ist. Die Führerscheinstelle des Landkreises hat den tschechischen Führerschein nicht anerkannt. „Der Mann hat diese Fahrerlaubnis rechtsmissbräuchlich erworben“ sagt Susanne Klinkel von der Abteilung Sicherheit und Ordnung, die den Landkreis in Leipzig vertreten hat. Das sah auch das Verwaltungsgericht Darmstadt so, wo der Kläger bereits eine Niederlage erlitten hatte.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde der Fall aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zusammen mit einem ähnlichen Fall aus dem Odenwaldkreis verhandelt.