Presse-Archiv 2008

Konzept für Seniorenresidenz missachtet Denkmalschutz

Rupprechts unqualifizierter Rundumschlag

11.12.2008

Darmstadt-Dieburg – Die Kreisspitze des Landkreises zeigte sich sehr verwundert über die Äußerungen von Babenhausens Bürgermeister Reinhard Rupprecht. Er hatte kritisiert, dass der Landkreis aus denkmalschutzrechtlichen Gründen und mit Bestätigung des Landesamtes für Denkmalpflege eine Genehmigung für das geplante 90 Plätze umfassende Seniorenwohnheim an der historischen Stadtmauer Babenhausens nicht erteilt hatte. „Ich plädiere dafür, die Angelegenheit auf der sachlichen Ebene zu klären und nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Bürgermeister Rupprecht holt mit seinen Äußerungen zu einem unqualifizierten Rundumschlag aus, obwohl er es besser weiß. In dieser Form löst man keine Probleme. Unabhängig davon bleibt die Rechtslage wie sie ist und darf nicht gebeugt werden“, so Landrat Alfred Jakoubek.

Erster Kreisbeigeordneter Schellhaas wies darauf hin, dass der Landkreis es sehr begrüße, wenn in Babenhausen eine Seniorenresidenz entsteht. Für das vorgesehene Grundstück müssten jedoch die Kriterien des Denkmalschutzes berücksichtigt werden.

Christel Fleischmann, Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent für Denkmalschutz, sagte „Bürgermeister Rupprecht stellt den Sachverhalt völlig verzerrt dar. Es würde ihm gut zu Gesicht stehen, wenn er sich in Zukunft informieren würde, bevor er Dinge behauptet, die falsch sind“. Fleischmann merkte an, dass er in seiner zweijährigen Amtszeit bereits in drei Fällen erlebt hat, dass Rupprecht sich entschuldigen musste, weil er falsche Informationen in die Öffentlichkeit getragen habe. „Dies wird nun das vierte Mal werden“, so Fleischmann.

Fleischmann erläuterte, dass bereits im Jahr 2000 ein städtebaulicher Wettbewerb für ein Seniorenwohnheim mit 40 Plätzen für betreutes Wohnen auf dem Gelände an der Stadtmauer ausgeschrieben war. Den ersten Preis hatte ein Entwurf erhalten, der mit einer kleinteiligen Bebauung die historische Stadtmauer nicht verstellt und Raum für Begrünung lässt. „Dieser Entwurf war selbstverständlich genehmigungsfähig“, so Liane Mannhardt, Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde. Das nun vorgelegte Konzept eines Investors sehe 90 Plätze vor und berücksichtige keinerlei Kriterien des Denkmalschutzes. Das vorgesehene Gebäude sei höher als die Stadtmauer, sodass eine Schlucht entstehe und kein Gesamtblick auf die Mauer mehr möglich sei. „Für ein solches Projekt ist dieses Grundstück einfach nicht geeignet, es zerstört das historische Stadtbild und damit auch wichtiges Kulturgut für nachfolgende Generationen“, betont Kreisbeigeordneter Fleischmann. Neben dem Landesamt für Denkmalpflege habe übrigens auch der Denkmalbeirat des Kreises den Antrag des Investors für die Seniorenresidenz einstimmig abgelehnt, berichtet Fleischmann.

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