Presse-Archiv 2008

Harsche Kritik an Vergleich

19.06.2008

Darmstadt-Dieburg - Harsch kritisiert haben Landrat Alfred Jakoubek und Erster Kreisbeigeordneter Klaus Peter Schellhaas den von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen Systemvergleich in der Grundsicherung. Nach Angabe der Bundesagentur schneiden bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen die Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen besser ab als die so genannten Optionskommunen, zu denen auch der Landkreis Darmstadt-Dieburg gehört. "Dieser fragwürdige Bericht ist ein durchsichtiger Manipulationsversuch", betonen Sozialdezernent Schellhaas und Landrat Jakoubek, Präsident des Hessischen und Vizepräsident des Deutschen Landkreistags. Jakoubek stimmt daher uneingeschränkt dem Präsidenten des Deutschen Landkreistags, Hans Jörg Duppré, zu, der in Berlin äußerte dass die Auswertung der Bundesagentur fachlich und methodisch höchst fragwürdig sei. Der Bericht verfolge einzig und allein den Zweck, in der jetzigen Diskussion um die Neuorganisation der Verwaltung für die Langzeitarbeitslosen die Position der Bundesagentur zu stärken, indem sie eigene Erfolge bei der Arbeitsvermittlung verkünde und die sehr gute Arbeit der Optionskommunen herabwürdige. Verwunderlich dabei sei, so Jakoubek und Schellhaas, dass laut dem umstrittenen Bericht die Arbeitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung im Schnitt eine Übergangsrate von 4,1 Prozent erreichen, während es bei den kommunalen Trägern durchschnittlich 3,6 Prozent seien. Die durchschnittliche Übergangsrate aller Arbeitsgemeinschaften liege bei 3,4 Prozent - die Optionskommunen seien also besser als die Arbeitsgemeinschaften.

Die Bundesagentur enttäusche einmal mehr in der ihr zugewiesenen Rolle als neutraler Statistikverwalter, berichtet DLT-Vizepräsident Alfred Jakoubek. Es komme einem Vertrauensbruch gleich, ohne fachliche Diskussion mit allen Akteuren eine neue Auswertungsmethode zu entwickeln und anzuwenden. In ihrer Rolle als eigentlich unabhängige Statistikstelle für die Arbeitsmarktberichterstattung und SGB-II-Statistik sei die Bundesagentur in der Pflicht, objektiv und fachlich unangreifbar Statistik zu betreiben.

 

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