Presse-Archiv 2011

Vize-Landrätin Lück berichtet vor dem Kreistag von wichtigen Änderungen

„Sozialleistungsempfänger sollten Pfändungsschutzkonten einrichten“

07.11.2011

Darmstadt-Dieburg – Die Sozialdezernentin des Kreises Darmstadt-Dieburg, Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück, hat am Montag vor dem Kreistag auf wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz für Sozialleistungsempfänger hingewiesen. Alle Sozialleistungsempfänger, besonders Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach Hartz IV), Empfänger von Grundsicherung im Alter, der Jugendhilfe und Empfänger von Kinderzuschlag seien aufgefordert, diese Neuerungen unbedingt zu beachten.

Die Sozialdezernentin informierte darüber, dass der seitherige vierzehntägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen zum 1. Januar 2012 wegfalle. Sie rate daher, von Kontenpfändung Betroffenen, bestehende Konten schnellstmöglich in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. „Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt.

Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (etwa Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen“, erläuterte die Dezernentin. Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolge auf Antrag durch die kontoführende Bank, so Lück weiter. Gehe der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis könne über eine Bescheinigung erfolgen. „Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung handelt, kann diese Bescheinigung bei der Kreisagentur für Beschäftigung eingeholt werden. Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid.“

Vize-Landrätin Lück wies vor dem Kreistag außerdem darauf hin, dass die Umstellung noch in diesem Jahr erfolgen müsse. „Wir werden die Leistungsberechtigten anschreiben und darüber informieren.“

Sie habe außerdem am Montag mit der Sparkasse Darmstadt und der Sparkasse Dieburg gesprochen. Beide Sparkassen werden keine zusätzlichen Gebühren für diese P-Konten erheben.

Lück kritisierte in diesem Zusammenhang, dass es zu dieser Änderung keine offiziellen Mitteilungen des Bundes oder der Bundesagentur für Arbeit gegeben habe. Erst durch eine Pressemitteilung sei man darauf aufmerksam geworden.

 „Ich hoffe sehr, dass wir durch unsere Informationen alle Betroffenen erreichen und wir Menschen so davor bewahren können, ohne Sozialleistungen auskommen zu müssen.“ Hier werde einmal mehr deutlich, welch schwerwiegende Folgen mutmaßlich kleine Veränderungen im Sozialbereich haben können: Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen, wie etwa das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann.

Weiterführende Links:
www.schuldnerberatung-hessen.de

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