Presse-Archiv 2011

Kreisagentur startklar – Bürokratischer Mehraufwand für beide Seiten

Gut vorbereitet für Bildung und Teilhabe

14.03.2011

Darmstadt-Dieburg – Die Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) beim Landkreis Darmstadt-Dieburg bereitet sich derzeit intensiv auf die Umsetzung der jüngst beschlossenen Neuregelungen bei den Hartz-IV-Gesetzen vor. Was aber fehlt, sind klare Umsetzungsvorgaben von oben – und die Ausfertigung und Verkündigung des Gesetzes.

„Damit ist nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch im März  zu rechnen. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes werden wir mit der  Umsetzung  beginnen“, so die Sozialdezernentin des Kreises, Vize-Landrätin Rosemarie Lück.

Anträge können zwar gestellt, aber noch nicht entschieden werden, weil Vorgaben des Landes fehlten: „ So fehlt etwa für Kinder, die Wohngeld und den Kinderzuschlag erhalten, eine landesrechtliche Aufgabenübertragung“ erläutert die Sozialdezernentin aus der Praxis.

Dezernentin Lück weiter: „Das Paket für Bildung und Teilhabe ist eine gute Sache und zu begrüßen – ob allerdings das, was in Berlin beschlossen wurde, in der tagtäglichen Praxis so umzusetzen ist, wird sich noch zeigen. Zunächst gilt es für beide Seiten, den bürokratischen Mehraufwand zu bewältigen!“

Zur Umsetzung der Neuregelungen ist innerhalb der Kreisagentur ein eigenes, neues Sachgebiet mit vier Mitarbeitern notwendig, kündigt die Dezernentin an. Finanziert wird dies durch eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Anspruch darauf haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Unter das Bildungs- und Teilhabepaket fallen tatsächliche Aufwendungen für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung angeboten werden, 100 Euro  jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten und 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr, Schülerbeförderungskosten für die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit diese tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden, Aufwendungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung, um die wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmung zu erreichen, der Zuschuss zur Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen oder der Kindertagespflege (für Schüler gilt dies, wenn die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird).

Für die Teilnahme  am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden monatlich bis zu zehn Euro berücksichtigt. Hierzu gehören Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie Teilnahme an Freizeiten.

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