Presse-Archiv 2011

Information ist gesetzliche Pflicht

Schutz gegen Geflügelpest

04.02.2011

Darmstadt-Dieburg – Bei Routineuntersuchungen an Wildvögeln wurden im vergangenen Jahr vermehrt Influenzaviren festgestellt. Erste Kreisbeigeordnete und Dezernentin für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rosemarie Lück, weist deshalb darauf hin, dass Halter von Geflügeltieren einer Anzeigepflicht unterliegen. „Die gesetzlichen Regelungen dienen dazu, das Risiko von Seuchen so weit wie möglich einzugrenzen und mögliche Gefahren rasch zu identifizieren“, so Vize-Landrätin Lück. Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel besitzt, muss dies dem Veterinäramt oder dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in Alsfeld (Telefon 06631 / 784-50) melden und angeben, ob die Tiere in Ställen oder im Freien gehalten werden. Darüber hinaus muss der Besitz von Geflügel auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse angegeben werden. Nur wer hier gemeldet ist, wird bei Entschädigungen berücksichtigt, wenn eine Seuche ausbricht. Laut Veterinäramt sollte man die Anzeigepflicht ernst nehmen, denn bei Verstößen ist mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro zu rechnen.

Für weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rheinstraße 67, 64295 Darmstadt, Telefon 06151 / 951610, veterinaeramt@ladadi.de, zur Verfügung.

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