Presse-Archiv 2011

Landesarbeitsgericht entscheidet zugunsten des Kreises im Streit mit früherem Chefarzt

Kündigung rechtens

06.12.2011

Darmstadt-Dieburg – Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt ist im Verfahren gegen den früheren Chefarzt der Gynäkologie der Kreisklinik Groß-Umstadt der Argumentation des Kreises gefolgt und hat die fristlose Kündigung des ehemaligen Chefarztes ohne Abfindungszahlung bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde allerdings nicht zugelassen. Darüber informierte Landrat Klaus Peter Schellhaas als Klinikdezernent den Haupt- und Finanzausschuss des Kreistages.

Das Amtsgericht Osnabrück hatte den früheren Chefarzt im August 2010 erstinstanzlich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem Arbeitgeber hatte der Gynäkologe das Verfahren verschwiegen.

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