Presse-Archiv 2013

Nach Urteil in erster Instanz: Betriebskommission Kreiskliniken spricht sich für Berufung aus

„Entscheidungsgründe des Gerichts überzeugen nicht“

22.05.2013

Darmstadt-Dieburg - Nach der Entscheidung des Landgerichts Darmstadt zur Klage des Landkreises Darmstadt-Dieburg gegen das St.Rochus-Krankenhaus in Dieburg wegen der von dort erfolgten fristlosen Kündigung der kardiologischen Kooperation wurde inzwischen die Betriebskommission der Kreiskliniken über den Inhalt des Urteils informiert. Das Gremium hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, gegen das Urteil des Darmstädter Landgerichts Berufung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt/Main einzulegen.  „Die Entscheidungsgründe des Gerichts können nicht überzeugen", so die vom Landkreis beauftragte Fachanwaltskanzlei nach einer ersten Würdigung des Urteils.

Die politischen Äußerungen des Landrats mögen zu Irritationen bei der Geschäftsführung des St. Rochus-Krankenhauses geführt haben - sie rechtfertigen aber keine einseitige Beendigung der umfangreichen Kooperationsverträge und damit der medizinischen Zusammenarbeit zwischen den beiden Kliniken. Der Landrat setzt im Interesse der medizinischen Versorgung der Menschen im Landkreis  Darmstadt-Dieburg weiter auf die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhausträgern in Südhessen. Vor diesem Hintergrund steht Landrat Schellhaas weiter zu seinem Kooperationsangebot – als solches möchte er seine in der Urteilsbegründung benannte Äußerung weiter verstanden wissen.

 

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