Presse-Archiv 2015

Ausländerbeirat informiert über Optionspflicht

26.01.2015

Darmstadt-Dieburg – Im Jahr 2000 wurde das Staatsangehörigkeitsrecht neu geregelt und die Optionspflicht eingeführt. Danach haben Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen mit der Geburt eine doppelte Staatsangehörigkeit. Sobald sie 18 Jahre alt werden, spätestens jedoch bis zum 21. Lebensjahr, müssen sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. 

Die Stadt Groß-Umstadt, der Ausländerbeirat und der Kreisausländerbeirat des Landkreises Darmstadt-Dieburg laden zu einer Informationsveranstaltung rund um die Optionspflicht ein für kommenden Dienstag (3.) um 20 Uhr im Pfälzer Schloss in Groß-Umstadt.
Vertreter des Dezernats Einbürgerung im Regierungspräsidium Darmstadt halten einen Vortrag über die Regelungen der Optionspflicht und beantworten Fragen. 

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